Allgemeines
Vertragsschluss
Angebote der Fluxpunkt GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag oder die Bestellung eines Kunden durch Lieferung der Ware, Erbringung der Dienstleistung oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von maximal 14 Tagen annehmen.
Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Wir kommen erst in Verzug, wenn eine Verzögerung von uns verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Leistungsumfang & Lieferfristen
Für den Umfang der Leistung oder Lieferung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die Einhaltung eines vereinbarten Leistungstermins setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt. Dazu gehört insbesondere, dass er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet. Erbringt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig, so verlieren alle von der Mitwirkungshandlung abhängigen Leistungstermine ihre Gültigkeit.
Elektronische Rechnungsstellung
Einkaufs- und Verkaufsbelege, insbesondere Rechnungen, werden von uns auf elektronischem Wege, als PDF-Anhang einer Email, versendet und auch entgegengenommen. Dem Belegaustausch dient hierfür eine von uns ausschließlich für das elektronische Belegwesen eingerichtete Emailadresse "billing (AT)".
Unter dieser Adresse werden automatisiert PDF-Anhänge verarbeitet. Weitere Textinhalte aus Emails bzw. Emailantworten an diese Adresse können aus technischen Gründen nicht beantwortet oder von einem menschlichen Bearbeiter zur Kenntnis genommen werden und gelten als nicht zugegangen.
Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, eventueller Versandkosten, Zölle und Versicherungen. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Verzug tritt mit Ablauf der im Rahmen der Zahlungskondition genannten Frist ein.
Beim Kauf von Hardware und Software von Drittherstellern ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises der jeweiligen Produkte bei Vertragsschluß zu leisten.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Kaufsachen geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen auf den Käufer über. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Kaufsache, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Solange das Eigentum an der Kaufsache noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat dieser die Kaufsache als Fremdeigentum kenntlich zu machen und gegebenfalls auszusondern — insbesondere wenn die Kaufsache in ein fremdes Miet- oder Pachtobjekt eingebracht werden.
Der Käufer ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der Fluxpunkt GmbH hinzuweisen und Fluxpunkt dies in Textform anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Käufer dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Fluxpunkt berücksichtigt, andernfalls haftet er gegenüber Fluxpunkt für den entstandenen Schaden.
Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Fluxpunkt zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen, ohne dass es hierzu einer weiteren Fristsetzung oder der Einhaltung der weiteren in § 323 Abs. 2 BGB bestimmten Voraussetzungen bedarf. Die Ausübung dieses Rechts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Software & Lizenzen
Bei der Lieferung von Software gelten neben diesen AGB und eventueller Individualabreden die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Dem Käufer obliegt es, sich über die Lizenzbedingungen des jeweiligen Produkts hinreichend zu informieren. Mit Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung an.
Haftung
Im Falle leichter Fahrlässigkeit werden Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Im Übrigen wird bei Liefer- und Leistungsverzug die Haftung bei nicht vorsätzlich begangenen Vertragsverletzungen auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt — maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
Kommt der Kunde mit der Annahme von angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterläßt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz des durch den Verzug oder der unterlassenen Mitwirkung entstehenden Schadens verpflichtet.
Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängelfreiheit zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die schriftliche Rüge eines erkennbaren Mangels, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
Gerichtsstand
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand Nürtingen vereinbart.
Fluxpunkt Module für STARFACE
Definitionen
- STARFACE Installation beschreibt die durch einen STARFACE Serverlizenzschlüssel konkretisierte Laufzeitumgebung, unabhängig davon, ob diese auf einer dedizierten Hardware (Appliance), in einer virtuellen Maschine (VM) oder in einer Cloud-Umgebung (Hosted) betrieben wird.
- Modullizenzschlüssel ist eine Zeichenfolge, die ein konkretisiertes und möglicherweise eingeschränktes Nutzungsrecht (Lizenz), eines Fluxpunkt Moduls in Kombination mit einer definierten STARFACE-Installation, verbrieft.
- lizenziert ist ein konkretes Modul und eine konkrete Modulversion, wenn für diese ein gültiger Modullizenzschlüssel vorliegt.
- Update ist eine Modulversion, die größer ist, als eine vergleichbare lizenzierte Modulversion und für die kein neuer Modullizenzschlüssel erforderlich ist.
- Upgrade ist eine Modulversion, die größer ist, als eine vergleichbare Modulversion und für die ein neuer Modullizenzschlüssel (und damit eine neue Lizenz) erforderlich ist.
Kauf
Durch den Kauf einer STARFACE-Erweiterung (Modul), räumt Fluxpunkt (im Folgenden "Lizenzgeber") dem Erwerber (im Folgenden "Lizenznehmer") das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht ein, die zum Zeitpunkt des Erwerbs neueste verfügbare Modulversion, auf einer (1) STARFACE-Installation, die durch einen STARFACE-Serverlizenzschlüssel konkretisiert ist, zu betreiben.
Das Nutzungsrecht wird durch Bereitstellung eines Modullizenzschlüssels verbrieft, der ausschließlich mit dem bei der Bestellung angegebenen STARFACE-Serverlizenzschlüssel dauerhaft verknüpft ist und der durch Eintragung innerhalb der Modulkonfiguration die Modulausführung aktiviert. Der Modullizenzschlüssel ist nicht mit anderen Serverlizenzschlüsseln lauffähig. Jede Änderung des Serverlizenzschlüssels einer STARFACE-Installation führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts. Migrationen einer STARFACE-Installation zwischen Appliance, VM und Cloud führen in der Regel zu einer Änderung des Serverlizenzschlüssels und damit zum Erlöschen des Nutzungsrechts.
Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ein zuvor eingeräumtes Nutzungsrecht auf eine STARFACE-Installation mit anderslautendem Serverlizenzschlüssel übertragen wird, es sei denn, der Lizenzgeber hat die Änderung des STARFACE-Serverlizenzschlüssels zu vertreten.
Miete (Abonnement)
Durch die Miete einer STARFACE-Erweiterung (Modul), räumt Fluxpunkt (im Folgenden "Lizenzgeber") dem Kunden (im Folgenden "Lizenznehmer") ein räumlich uneingeschränktes und zeitlich für die Dauer der Miete befristetes Nutzungsrecht ein, die jeweils neueste verfügbare Modulversion oder eine Vorgängerversion, auf einer (1) STARFACE-Installation, die durch einen STARFACE-Serverlizenzschlüssel konkretisiert ist, zu betreiben.
Mindestlaufzeit
Abonnements werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben lediglich eine vereinbarte Mindestlaufzeit. Die gewählte Mindestlaufzeit bestimmt über die monatlichen Kosten des Abonnements. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Abonnement bis zu seiner Kündigung zu den ursprünglich vereinbarten monatlichen Abrechnungskonditionen (basierend auf der gewählten Mindestlaufzeit) weiter.
Laufzeitbeginn, Laufzeitende, Abrechnung und Kündigung
Der regelmäßige Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die Abrechnung von Abonnements erfolgt im Voraus.
Der für die Berechnung der Abonnementmindestlaufzeit relevante Monatszeitraum beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt des Abonnementabschlusses folgt. Fällt der Tag des Abonnementabschlusses bereits auf den ersten Tag eines Monats, so beginnt die Abonnementmindestlaufzeit an diesem Tag.
Auf Wunsch können Abonnements quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder für die gesamte verbliebene Mindestlaufzeit im Voraus abgerechnet werden, mit der Einschränkung, dass eine Kündigung frühestens zum Ende des Abrechnungszeitraums möglich ist.
Der Zeitraum, vom Abschluss des Abonnements, bis zum Ende des laufenden Monats, wird zeitanteilig und tagesgenau berechnet (als Rabattierung: ((Anzahl bereits verstrichener Tage des Monats) / (Anzahl Tage des Monats) x 100) in Prozent).
Abonnements können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums (in der Regel Kalendermonat) gekündigt werden – frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit. Die Kündigungserklärung können Sie in Text- oder Schriftform an uns richten. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum.
Mängelrechte
Mängelrechte stehen dem Lizenznehmer ausschließlich in Bezug auf die neueste verfügbare Modulversion zu.
STARFACE
STARFACE Lizenzbestimmungen
STARFACE Lizenzen werden unter Einbeziehung der STARFACE-Lizenzbestimmungen und STARFACE AGB bereitgestellt. Diese sind bei STARFACE abrufbar unter:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Lizenzbestimmungen
- Lizenzbestimmungen für Softwaremietverträge
- STARFACE Cloud AGB
- STARFACE SIP-Trunk Leistungsbeschreibung
- STARFACE Servicevertrag AGB
- STARFACE Updatevertrag
Für den Fall, dass die Lizenzbedingungen und AGB nicht abrufbar sein sollten, übermittelt Fluxpunkt diese dem Kunden auf Anfrage.
STARFACE Updatevertrag
Fluxpunkt vermittelt Leistungen und Rechte aus dem STARFACE Updatevertrag auf eigene Rechnung. Die Bestimmungen des STARFACE Updatevertrags gelten als einbezogen, sofern sie nicht durch vorrangige Bestimmungen der Fluxpunkt GmbH verdrängt werden. Willenserklärungen, die auf Änderungen oder eine Kündigung des Updatevertrags gerichtet sind, müssen gegenüber Fluxpunkt erklärt werden.
STARFACE Cloud
Fluxpunkt stellt Kunden individuelle STARFACE Cloud-Installationen als Wiederverkäufer zur Verfügung. Leistungsumfang, Nutzungsrechte und sonstige Bedingungen ergeben sich aus den STARFACE Cloud AGB, sofern sie nicht durch vorrangige Bestimmungen der Fluxpunkt GmbH verdrängt werden. Willenserklärungen, die auf Änderungen oder eine Kündigung einer STARFACE Cloud gerichtet sind, müssen gegenüber Fluxpunkt erklärt werden.
Microsoft
Microsoft 365
Microsoft Produkte unterliegen den Microsoft Endkunden-Lizenzbedingungen (MCA). Diese sind in der jeweils geltenden Fassung und in verschiedenen Sprachen abrufbar unter: https://aka.ms/customeragreement
Mit der Bestellung von Microsoft Diensten und Produkten erklärt der Kunde seine Zustimmung zu den Microsoft Endkunden-Lizenzbedingungen. Die Kundenzustimmung wird Fluxpunkt gegenüber Microsoft durch Übermittlung der Kundendaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und fallweise der Telefonnummer), sowie dem Datum der Zustimmung erklären.
Hosting & Domains
Leistungsumfang
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit von Email & Web-Hosting Paketen sowie Domainnamen beträgt 12 Monate. Der Vertrag über diese Leistungen verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sollte er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
Preise & Zahlungsbedingungen
Die Entgelte für Web-Hosting Leistungen und Domains mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr oder länger sind jährlich im Voraus zu entrichten. Etwa zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit und nach Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist wird der Kunde zur Zahlung des Entgelts für den Folgezeitraum aufgefordert.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb eines Abrechnungszeitraums Bestandteile der Preiskalkulation, die auf regulatorischen Eingriffen, gesetzlichen Vorgaben oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Ereignissen beruhen (z.B. Änderung von Steuerbestandteilen, Auflagen, Preisanpassungen von Domain-Registraren), so erfolgt eine gesonderte Abrechnung über den Leistungszeitraum bis zum Änderungszeitpunkt und vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.