AGB & Lizenzbedingungen

Allgemeines

Vertragsschluss

An­ge­bo­te der Flux­punkt GmbH sind frei­b­lei­bend und un­ver­bind­lich. Ein Ver­trag kommt erst zu­stan­de, wenn wir den Auf­trag oder die Bestellung eines Kunden durch Lie­fe­rung der Wa­re, Er­brin­gung der Di­enst­leis­tung oder durch Zu­sen­dung ei­ner Auf­trags­be­stä­ti­gung in Text­form inn­er­halb von ma­xi­mal 14 Ta­gen an­neh­men.

Lie­fer- und Leis­tungs­ter­mi­ne sind un­ver­bind­lich. Wir kom­men erst in Ver­zug, wenn eine Ver­zö­ge­rung von uns ver­schul­det ist, die Leis­tung fäl­lig ist und der Kun­de uns er­folg­los ei­ne an­ge­mes­se­ne Nach­frist ge­setzt hat.


Leistungsumfang & Lieferfristen

Für den Um­fang der Leis­tung oder Lie­fe­rung ist un­ser schrift­li­ches An­ge­bot bzw. un­se­re Auf­trags­be­stä­ti­gung maß­ge­bend. Die Ein­hal­tung ei­nes ve­r­ein­bar­ten Leis­tungs­ter­mins setzt vor­aus, dass der Kun­de die ihm ob­lie­gen­den Mit­wir­kungs­hand­lun­gen frist- und ord­nungs­ge­mäß er­bringt. Da­zu ge­hört ins­be­son­de­re, dass er al­le bei­zu­brin­gen­den Un­ter­la­gen be­reit­s­tellt und et­waig ve­r­ein­bar­te Vor­aus­zah­lun­gen leis­tet. Er­bringt der Kun­de ei­ne ihm ob­lie­gen­de Mit­wir­kungs­hand­lung nicht recht­zei­tig, so ver­lie­ren al­le von der Mit­wir­kungs­hand­lung ab­hän­gi­gen Leis­tungs­ter­mi­ne ih­re Gül­tig­keit.


Elektronische Rechnungsstellung

Ein­kaufs- und Ver­kaufs­be­le­ge, ins­be­son­de­re Rech­nun­gen, wer­den von uns auf elek­tro­ni­schem We­ge, als PDF-An­hang ei­ner Email, ver­sen­det und auch ent­ge­gen­ge­nom­men. Dem Be­le­g­aus­tausch di­ent hier­für ei­ne von uns aus­sch­ließ­lich für das elek­tro­ni­sche Be­leg­we­sen ein­ge­rich­te­te Emailadres­se "billing (AT)".


Un­ter dieser Adres­se wer­den au­to­ma­ti­siert PDF-An­hän­ge ver­ar­bei­tet. Weitere Tex­tin­hal­te aus Emails bzw. Email­ant­wor­ten an die­se Adres­se kön­nen aus tech­ni­schen Grün­den nicht be­ant­wor­tet oder von ei­nem men­sch­li­chen Be­ar­bei­ter zur Kennt­nis ge­nom­men wer­den und gelten als nicht zugegangen.


Preise & Zahlungsbedingungen

Al­le Prei­se ge­gen­über Un­ter­neh­mern ver­ste­hen sich net­to, zu­züg­lich der ge­setz­li­chen Um­satz­steu­er, even­tu­el­ler Ver­sand­kos­ten, Zöl­le und Ver­si­che­run­gen. Un­se­re Rech­nun­gen sind so­fort und oh­ne Ab­zug fäl­lig. Ver­zug tritt mit Ablauf der im Rah­men der Zah­lungs­kon­di­ti­on ge­nann­ten Frist ein.


Beim Kauf von Hard­wa­re und Soft­wa­re von Dritther­s­tel­lern ist vom Kun­den ei­ne An­zah­lung in Höhe von 50% des Kauf­p­rei­ses der je­wei­li­gen Pro­duk­te bei Ver­trags­schluß zu leis­ten.


Eigentumsvorbehalt

Das Ei­gen­tum an Kauf­sa­chen geht erst mit voll­stän­di­ger Be­zah­lung al­ler For­de­run­gen auf den Käu­fer über. Bei Pfän­dun­gen oder sons­ti­gen Ein­grif­fen Drit­ter in die Kauf­sa­che, ha­ben Sie uns un­ver­züg­lich zu be­nach­rich­ti­gen.


So­lan­ge das Ei­gen­tum an der Kauf­sa­che noch nicht auf den Käu­fer über­ge­gan­gen ist, hat die­ser die Kauf­sa­che als Fremd­ei­gen­tum kennt­lich zu ma­chen und ge­ge­ben­falls aus­zu­son­dern — ins­be­son­de­re wenn die Kauf­sa­che in ein frem­des Miet- oder Pacht­ob­jekt ein­ge­bracht wer­den.


Der Käufer ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der Fluxpunkt GmbH hinzuweisen und Fluxpunkt dies in Textform anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Käufer dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Fluxpunkt berücksichtigt, andernfalls haftet er gegenüber Fluxpunkt für den entstandenen Schaden.


Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Fluxpunkt zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen, ohne dass es hierzu einer weiteren Fristsetzung oder der Einhaltung der weiteren in § 323 Abs. 2 BGB bestimmten Voraussetzungen bedarf. Die Ausübung dieses Rechts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.


Soft­wa­re & Li­zen­zen

Bei der Lie­fe­rung von Soft­wa­re gel­ten ne­ben die­sen AGB und even­tu­el­ler In­di­vi­duala­b­re­den die Li­zenz­be­din­gun­gen des je­wei­li­gen Soft­ware­her­s­tel­lers. Dem Käu­fer ob­liegt es, sich über die Li­zenz­be­din­gun­gen des je­wei­li­gen Pro­dukts hin­rei­chend zu in­for­mie­ren. Mit Ent­ge­gen­nah­me der Soft­wa­re er­kennt der Käu­fer de­ren Gel­tung an.


Haf­tung

Im Fal­le leich­ter Fahr­läs­sig­keit wer­den An­sprüche des Kun­den auf Scha­dens­er­satz we­gen Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zug aus­ge­sch­los­sen. Im Üb­ri­gen wird bei Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zug die Haf­tung bei nicht vor­sätz­lich be­gan­ge­nen Ver­trags­ver­let­zun­gen auf den vor­her­seh­ba­ren, ty­pi­scher­wei­se ent­ste­hen­den Scha­den be­g­renzt — ma­xi­mal je­doch 5% des vom Lie­fer­ver­zug be­trof­fe­nen Lie­f­er­werts.


Kommt der Kun­de mit der An­nah­me von an­ge­bo­te­nen Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen in Ver­zug oder un­ter­läßt er ei­ne ihm ob­lie­gen­de Mit­wir­kung, ist er zum Er­satz des durch den Ver­zug oder der un­ter­las­se­nen Mit­wir­kung ent­ste­hen­den Scha­dens verpf­lich­tet.


Ist der Kun­de Un­ter­neh­mer, hat er die Wa­re un­ver­züg­lich nach Er­halt auf Män­gel­f­rei­heit zu über­prü­fen und er­kenn­ba­re Män­gel un­ver­züg­lich schrift­lich zu rü­gen. Un­ter­b­leibt die schrift­li­che Rü­ge ei­nes er­kenn­ba­ren Man­gels, gilt die Leis­tung als ver­trags­ge­mäß er­bracht.


Ge­richts­stand

Im Rechts­ver­kehr mit Un­ter­neh­mern und ju­ris­ti­schen Per­so­nen des öf­f­ent­li­chen Rechts, wird als Ge­richts­stand Nür­tin­gen ve­r­ein­bart.

Fluxpunkt Module für STARFACE


Definitionen
  1. STARFACE Installation beschreibt die durch einen STARFACE Serverlizenzschlüssel konkretisierte Laufzeitumgebung, unabhängig davon, ob diese auf einer dedizierten Hardware (Appliance), in einer virtuellen Maschine (VM) oder in einer Cloud-Umgebung (Hosted) betrieben wird.

  2. Modullizenzschlüssel ist eine Zeichenfolge, die ein konkretisiertes und möglicherweise eingeschränktes Nutzungsrecht (Lizenz), eines Fluxpunkt Moduls in Kombination mit einer definierten STARFACE-Installation, verbrieft.

  3. lizenziert ist ein konkretes Modul und eine konkrete Modulversion, wenn für diese ein gültiger Modullizenzschlüssel vorliegt.

  4. Update ist eine Modulversion, die größer ist, als eine vergleichbare lizenzierte Modulversion und für die kein neuer Modullizenzschlüssel erforderlich ist.

  5. Upgrade ist eine Modulversion, die größer ist, als eine vergleichbare Modulversion und für die ein neuer Modullizenzschlüssel (und damit eine neue Lizenz) erforderlich ist.
Kauf

Durch den Kauf einer STARFACE-Erweiterung (Modul), räumt Fluxpunkt (im Folgenden "Lizenzgeber") dem Erwerber (im Folgenden "Lizenznehmer") das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht ein, die zum Zeitpunkt des Erwerbs neueste verfügbare Modulversion, auf einer (1) STARFACE-Installation, die durch einen STARFACE-Serverlizenzschlüssel konkretisiert ist, zu betreiben.

Das Nutzungsrecht wird durch Bereitstellung eines Modullizenzschlüssels verbrieft, der ausschließlich mit dem bei der Bestellung angegebenen STARFACE-Serverlizenzschlüssel dauerhaft verknüpft ist und der durch Eintragung innerhalb der Modulkonfiguration die Modulausführung aktiviert. Der Modullizenzschlüssel ist nicht mit anderen Serverlizenzschlüsseln lauffähig. Jede Änderung des Serverlizenzschlüssels einer STARFACE-Installation führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts. Migrationen einer STARFACE-Installation zwischen Appliance, VM und Cloud führen in der Regel zu einer Änderung des Serverlizenzschlüssels und damit zum Erlöschen des Nutzungsrechts.

Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ein zuvor eingeräumtes Nutzungsrecht auf eine STARFACE-Installation mit anderslautendem Serverlizenzschlüssel übertragen wird, es sei denn, der Lizenzgeber hat die Änderung des STARFACE-Serverlizenzschlüssels zu vertreten.

Miete (Abonnement)

Durch die Miete einer STARFACE-Erweiterung (Modul), räumt Fluxpunkt (im Folgenden "Lizenzgeber") dem Kunden (im Folgenden "Lizenznehmer") ein räumlich uneingeschränktes und zeitlich für die Dauer der Miete befristetes Nutzungsrecht ein, die jeweils neueste verfügbare Modulversion oder eine Vorgängerversion, auf einer (1) STARFACE-Installation, die durch einen STARFACE-Serverlizenzschlüssel konkretisiert ist, zu betreiben.

Mindestlaufzeit

Abonnements werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben lediglich eine vereinbarte Mindestlaufzeit. Die gewählte Mindestlaufzeit bestimmt über die monatlichen Kosten des Abonnements. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Abonnement bis zu seiner Kündigung zu den ursprünglich vereinbarten monatlichen Abrechnungskonditionen (basierend auf der gewählten Mindestlaufzeit) weiter.

Laufzeitbeginn, Laufzeitende, Abrechnung und Kündigung

Der regelmäßige Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die Abrechnung von Abonnements erfolgt im Voraus.

Der für die Berechnung der Abonnementmindestlaufzeit relevante Monatszeitraum beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt des Abonnementabschlusses folgt. Fällt der Tag des Abonnementabschlusses bereits auf den ersten Tag eines Monats, so beginnt die Abonnementmindestlaufzeit an diesem Tag.

Auf Wunsch können Abonnements quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder für die gesamte verbliebene Mindestlaufzeit im Voraus abgerechnet werden, mit der Einschränkung, dass eine Kündigung frühestens zum Ende des Abrechnungszeitraums möglich ist.


Der Zeitraum, vom Abschluss des Abonnements, bis zum Ende des laufenden Monats, wird zeitanteilig und tagesgenau berechnet (als Rabattierung: ((Anzahl bereits verstrichener Tage des Monats) / (Anzahl Tage des Monats) x 100) in Prozent).

Abonnements können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums (in der Regel Kalendermonat) gekündigt werden – frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit. Die Kündigungserklärung können Sie in Text- oder Schriftform an uns richten. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum.


Mängelrechte

Mängelrechte stehen dem Lizenznehmer ausschließlich in Bezug auf die neueste verfügbare Modulversion zu.

STARFACE

STARFACE Lizenzbestimmungen

STARFACE Lizenzen werden unter Einbeziehung der STARFACE-Lizenzbestimmungen und STARFACE AGB bereitgestellt. Diese sind bei STARFACE abrufbar unter:

Für den Fall, dass die Lizenzbedingungen und AGB nicht abrufbar sein sollten, übermittelt Fluxpunkt diese dem Kunden auf Anfrage.

STARFACE Updatevertrag

Fluxpunkt vermittelt Leistungen und Rechte aus dem STARFACE Updatevertrag auf eigene Rechnung. Die Bestimmungen des STARFACE Updatevertrags gelten als einbezogen, sofern sie nicht durch vorrangige Bestimmungen der Fluxpunkt GmbH verdrängt werden. Willenserklärungen, die auf Änderungen oder eine Kündigung des Updatevertrags gerichtet sind, müssen gegenüber Fluxpunkt erklärt werden.

STARFACE Cloud

Fluxpunkt stellt Kunden individuelle STARFACE Cloud-Installationen als Wiederverkäufer zur Verfügung. Leistungsumfang, Nutzungsrechte und sonstige Bedingungen ergeben sich aus den STARFACE Cloud AGB, sofern sie nicht durch vorrangige Bestimmungen der Fluxpunkt GmbH verdrängt werden. Willenserklärungen, die auf Änderungen oder eine Kündigung einer STARFACE Cloud gerichtet sind, müssen gegenüber Fluxpunkt erklärt werden.

Microsoft

Microsoft 365

Microsoft Produkte unterliegen den Microsoft Endkunden-Lizenzbedingungen (MCA). Diese sind in der jeweils geltenden Fassung und in verschiedenen Sprachen abrufbar unter: https://aka.ms/customeragreement

Mit der Bestellung von Microsoft Diensten und Produkten erklärt der Kunde seine Zustimmung zu den Microsoft Endkunden-Lizenzbedingungen. Die Kundenzustimmung wird Fluxpunkt gegenüber Microsoft durch Übermittlung der Kundendaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und fallweise der Telefonnummer), sowie dem Datum der Zustimmung erklären.

Hosting & Domains

Leistungsumfang

Der Kun­de hat kei­nen An­spruch dar­auf, dass dem Ser­ver die sel­be IP-Adres­se für die ge­sam­te Ver­trags­lauf­zeit zu­ge­wie­sen wird.


Ver­trags­lauf­zeit und Kündigung

Die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit von Email & Web-Hos­ting Pa­ke­ten so­wie Do­main­na­men be­trägt 12 Mo­na­te. Der Ver­trag über die­se Leis­tun­gen ver­län­gert sich still­schwei­gend um wei­te­re 12 Mo­na­te, soll­te er nicht mit ei­ner Frist von 6 Wo­chen zum En­de der Lauf­zeit schrift­lich ge­kün­digt wer­den.


Prei­se & Zah­lungs­be­din­gun­gen

Die Ent­gel­te für Web-Hos­ting Leis­tun­gen und Do­mains mit ei­ner Min­dest­ver­trags­lauf­zeit von ei­nem Jahr oder län­ger sind jähr­lich im Vor­aus zu en­trich­ten. Et­wa zwei Wo­chen vor Ablauf der je­wei­li­gen Ver­trags­lauf­zeit und nach Ablauf der ent­sp­re­chen­den Kün­di­gungs­frist wird der Kun­de zur Zah­lung des Ent­gelts für den Fol­ge­zei­traum auf­ge­for­dert.


Än­dern sich zu ei­nem Zeit­punkt inn­er­halb ei­nes Ab­rech­nungs­zei­traums Be­stand­tei­le der Preis­kal­ku­la­ti­on, die auf re­gu­la­to­ri­schen Ein­grif­fen, ge­setz­li­chen Vor­ga­ben oder sons­ti­gen nicht von uns zu ver­t­re­ten­den Er­eig­nis­sen be­ru­hen (z.B. Än­de­rung von Steu­er­be­stand­tei­len, Aufla­gen, Preis­an­pas­sun­gen von Do­main-Re­gi­s­tra­ren), so er­folgt ei­ne ge­son­der­te Ab­rech­nung über den Leis­tungs­zei­traum bis zum Än­de­rungs­zeit­punkt und vom Än­de­rungs­zeit­punkt bis zum En­de des Ab­rech­nungs­zei­traums.