Allgemeines
A.1 Vertragsschluss & Kündigungen
Form und Frist von Willenserklärungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern im Einzelfall keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Angebote der Fluxpunkt GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag oder die Bestellung eines Kunden durch Lieferung der Ware, Erbringung der Dienstleistung oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von maximal 14 Tagen annehmen.
Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen kann ein Kunde
- in Textform (§ 126b BGB)
- in elektronischer Form (126a BGB)
- in Schriftform (126 BGB)
unter Ausschluss von Kurznachrichtendiensten/Chats erklären, sofern im Einzelfall keine vorrangige Vereinbarung getroffen wurde. Erklärungen müssen an eine im Impressum genannte Adresse zugestellt werden.
A.2 Leistungsumfang & Lieferfristen
Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Wir kommen erst in Verzug, wenn eine Verzögerung von uns verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Für den Umfang der Leistung oder Lieferung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die Einhaltung eines vereinbarten Leistungstermins setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt. Dazu gehört insbesondere, dass er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet. Erbringt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig, so verlieren alle von der Mitwirkungshandlung abhängigen Leistungstermine ihre Gültigkeit.
A.3 Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, eventueller Versandkosten, Zölle und Versicherungen.
Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Verzug tritt mit Ablauf der im Rahmen der Zahlungskondition genannten Frist ein. Der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen beträgt bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), ansonsten fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
Im Rechtsverkehr mit Unternehmen aus der Schweiz wird eine verzugsbedingte pauschalierte Mahngebühr in Höhe von 4,00 € je Mahnung vereinbart. Es werden höchstens drei Mahnschreiben versandt, bevor wir einen Inkassodienstleister mit der Beitreibung unserer Forderungen beauftragen. Die Kosten der Beitreibung, nach Maßgabe des deutschen Gesetzes zur Vergütung von Rechtsanwälten (RVG), trägt der Schuldner. Zwischen dem Versand einzelner Mahnungen liegen mindestens 7 Tage.
A.4 Rechnungsstellung
Übermittlung
Einkaufs- und Verkaufsbelege, werden von uns auf elektronischem Wege, ausschließlich als Anhang einer Email, versendet und auch entgegengenommen. Bis 31.12.2027 nehmen wir Rechnungen auch auf nicht-elektronischem Wege in Papierform entgegen. Dem elektronischen Belegaustausch dient eine von uns ausschließlich für das elektronische Belegwesen eingerichtete Emailadresse (billing AT fluxpunkt PUNKT de).
Form
Wir nehmen Rechnungen als "Elektronische Rechnung" ("E-Rechnung"; § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG) oder bis 31.12.2027 als "Sonstige Rechnung" (§ 14 Abs. 1 Satz 4 UStG) in Papierform oder in Form eines menschenlesbaren PDF/X ("vereinbartes elektronisches Format") entgegen.
Wir sind berechtigt, "Elektronische Rechnungen" oder bis 31.12.2026 "Sonstige Rechnungen" in Form eines menschenlesbaren PDF/X oder hilfsweise in Papierform auszustellen und zu übermitteln (§ 27 Abs. 38 Ziffer 1 UStG). Die Zustimmung zum PDF/X-Austauschformat gilt als erteilt.
A.5 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Kaufsachen geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen auf den Käufer über. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Kaufsache, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Solange das Eigentum an der Kaufsache noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat dieser die Kaufsache als Fremdeigentum kenntlich zu machen und gegebenfalls auszusondern — insbesondere wenn die Kaufsache in ein fremdes Miet- oder Pachtobjekt eingebracht werden.
Der Käufer ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der Fluxpunkt GmbH hinzuweisen und Fluxpunkt dies in Textform anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Käufer dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Fluxpunkt berücksichtigt, andernfalls haftet er gegenüber Fluxpunkt für den entstandenen Schaden.
Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Fluxpunkt zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen, ohne dass es hierzu einer weiteren Fristsetzung oder der Einhaltung der weiteren in § 323 Abs. 2 BGB bestimmten Voraussetzungen bedarf. Die Ausübung dieses Rechts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
A.6 Software & Lizenzen
Bei der Lieferung von Software gelten neben diesen AGB und eventueller Individualabreden die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Dem Käufer obliegt es, sich über die Lizenzbedingungen des jeweiligen Produkts hinreichend zu informieren und gegebenenfalls die Lizenzbedingungen vor Vertragsschluss anzufordern. Mit Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung an.
A.7 Bestellungen im Zusammenhang mit staatlichen Förderprogrammen
Bei Bestellungen, im Zusammenhang mit einer staatlichen Förderung des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union, für die Fluxpunkt, auch unter Zuhilfenahme Dritter, den Prozess der Fördermittelabwicklung begleitet, wird dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass der Fördermittelantrag von der fördernden Stelle abgelehnt wird.
Der Anspruch auf Leistungserbringung gegenüber Fluxpunkt wird durch eine Förderzusage aufschiebend bedingt. Verlangt der Kunde Leistungen, bevor eine Förderzusage durch die fördernde Stelle erfolgt ist, so steht dem Kunden diesbezüglich kein vertragliches Rücktrittsrecht mehr zu.
A.8 Haftung
Im Falle leichter Fahrlässigkeit werden Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Im Übrigen wird bei Liefer- und Leistungsverzug die Haftung bei nicht vorsätzlich begangenen Vertragsverletzungen auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt — maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
Kommt der Kunde mit der Annahme von angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterläßt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz des durch den Verzug oder der unterlassenen Mitwirkung entstehenden Schadens verpflichtet.
Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängelfreiheit zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die schriftliche Rüge eines erkennbaren Mangels, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
A.9 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand Nürtingen vereinbart.
Im Rechtsverkehr mit Unternehmen aus der Schweiz wird als anzuwendendes Recht "deutsches Recht" und als Gerichtsstand Nürtingen vereinbart (Art. 116 IPRG).
Fluxpunkt Module für STARFACE
Definitionen
- STARFACE Installation beschreibt die durch einen STARFACE Serverlizenzschlüssel konkretisierte STARFACE-Systemumgebung, unabhängig davon, ob diese auf einer dedizierten Hardware (Appliance), in einer virtuellen Maschine (VM) oder in einer Cloud-Umgebung (Hosted) betrieben wird und unabhängig davon, ob diese tatsächlich ausgeführt wird.
- Modullizenzschlüssel ist eine Zeichenfolge, die ein konkretisiertes und möglicherweise eingeschränktes Nutzungsrecht (Lizenz), eines Fluxpunkt Moduls in Kombination mit einer definierten STARFACE-Installation, verbrieft.
- lizenziert ist ein konkretes Modul in einer konkrete Modulversion, wenn für dieses ein gültiger Modullizenzschlüssel vorliegt.
- Update ist eine Modulversion, die größer ist, als eine vergleichbare lizenzierte Modulversion und für die kein neuer Modullizenzschlüssel erforderlich ist.
- Upgrade ist eine Modulversion, die größer ist, als eine vergleichbare Modulversion und für die ein neuer Modullizenzschlüssel (und damit eine neue Lizenz) erforderlich ist.
Kauf
Durch den Kauf einer STARFACE-Erweiterung (Modul), räumt Fluxpunkt (im Folgenden "Lizenzgeber") dem Erwerber (im Folgenden "Lizenznehmer") das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht ein, die zum Zeitpunkt des Erwerbs neueste verfügbare Modulversion, auf einer (1) STARFACE-Installation, die durch einen STARFACE-Serverlizenzschlüssel konkretisiert ist, zu betreiben.
Das Nutzungsrecht wird durch Bereitstellung eines Modullizenzschlüssels verbrieft, der ausschließlich mit dem bei der Bestellung angegebenen STARFACE-Serverlizenzschlüssel dauerhaft verknüpft ist und der durch Eintragung innerhalb der Modulkonfiguration die Modulausführung aktiviert. Der Modullizenzschlüssel ist nicht mit anderen Serverlizenzschlüsseln lauffähig. Jede Änderung des Serverlizenzschlüssels einer STARFACE-Installation führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts. Migrationen einer STARFACE-Installation zwischen Appliance, VM und Cloud führen in der Regel zu einer Änderung des Serverlizenzschlüssels und damit zum Erlöschen des Nutzungsrechts.
Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ein zuvor eingeräumtes Nutzungsrecht auf eine STARFACE-Installation mit anderslautendem Serverlizenzschlüssel übertragen wird, es sei denn, der Lizenzgeber hat die Änderung des STARFACE-Serverlizenzschlüssels zu vertreten.
Miete (Abonnement)
Durch die Miete einer STARFACE-Erweiterung (Modul), räumt Fluxpunkt (im Folgenden "Lizenzgeber") dem Kunden (im Folgenden "Lizenznehmer") ein räumlich uneingeschränktes und zeitlich für die Dauer der Miete befristetes Nutzungsrecht ein, die jeweils neueste verfügbare Modulversion oder eine Vorgängerversion, auf einer (1) STARFACE-Installation, die durch einen STARFACE-Serverlizenzschlüssel konkretisiert ist, zu betreiben.
Abrechnung
Der regelmäßige Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die Abrechnung von Abonnements erfolgt im Voraus.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können Abonnements
- quartalsweise,
- halbjährlich,
- jährlich oder
- für die vereinbarte Mindestlaufzeit
im Voraus abgerechnet werden, mit der Einschränkung und Maßgabe, dass eine Kündigung frühestens zum Ende eines Abrechnungszeitraums möglich ist und eine stillschweigende Verlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum erfolgt.
Fluxpunkt ist zur sofortigen Abrechnung einer verbleibenden Restlaufzeit berechtigt, wenn der Kunde mit unstrittigen Forderungen aus dem Abonnementvertrag in Höhe von mindestens drei Kalendermonatsbeiträgen in Verzug geraten ist und auf eine erfolgte Zahlungserinnerung nicht innerhalb von 30 Tagen leistet.
Mindestlaufzeit
Abonnements haben eine vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich anschließend stillschweigend und automatisch um einen vereinbarten Abrechnungszeitraum. Die gewählte Mindestlaufzeit bestimmt über die monatlichen Kosten des Abonnements. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Abonnement bis zu seiner Kündigung zu den ursprünglich vereinbarten Abrechnungskonditionen (basierend auf der gewählten Mindestlaufzeit) weiter.
Laufzeitbeginn, Laufzeitende und Kündigung
Der für die Berechnung der Abonnementmindestlaufzeit relevante Monatszeitraum beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt des Abonnementabschlusses folgt. Fällt der Tag des Abonnementabschlusses bereits auf den ersten Tag eines Monats, so beginnt die Abonnementmindestlaufzeit an diesem Tag.
Der Zeitraum, vom Abschluss des Abonnements, bis zum Ende des laufenden Monats, wird zeitanteilig und tagesgenau berechnet (als Rabattierung: ((Anzahl bereits verstrichener Tage des Monats) / (Anzahl Tage des Monats) x 100) in Prozent).
Abonnements können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums (in der Regel Kalendermonat) gekündigt werden – frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit. Die Kündigungserklärung können Sie in Text- oder Schriftform an uns richten. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum.
Mängelrechte
Fluxpunkt kommt einer möglichen Pflicht zur Mangelbeseitigung durch Veröffentlichung eines Modulupdates nach, welches entweder mit der beim Lizenznehmer eingesetzten oder einer neueren STARFACE-Version kompatibel ist. Dem Lizenznehmer obliegt es, auf eine neuere STARFACE-Version zu aktualisieren, falls dies zur Fehlerbeseitigung notwendig ist. Dies gilt auch, wenn die neuere STARFACE-Version nur im Rahmen eines bestehenden STARFACE Updatevertrags verfügbar ist.
Fluxpunkt kann nach eigenem Ermessen durch Bereitstellung eines kostenfreien Upgrades nacherfüllen, sofern das Upgrade das beanstandete Verhalten korrigiert.
Wird durch ein STARFACE-Update/Upgrade, das nach dem Kauf eines Moduls veröffentlicht und installiert wird oder eine sonstige nachträgliche Änderung der Betriebsumgebung, die Modulfunktionalität beeinträchtigt, so trifft Fluxpunkt keine Pflicht zur Fehlerbeseitigung.
Fluxpunkt trifft keine Pflicht zur Fehlerbeseitigung, wenn das lizenzierte Modul anders als in der öffentlich einsehbaren Dokumentation, der Produktbeschreibung oder dem Changelog betrieben wird. Insbesondere hat der Lizenznehmer die Kompatibilitätsangaben einer Modulversion zu einer STARFACE-Version zu berücksichtigen.
STARFACE
SF.1 STARFACE Lizenzbestimmungen
STARFACE Lizenzen werden unter Einbeziehung der STARFACE-Lizenzbestimmungen und STARFACE AGB bereitgestellt. Diese sind bei STARFACE abrufbar unter:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Lizenzbestimmungen
- Lizenzbestimmungen für Softwaremietverträge
- STARFACE Cloud AGB
- STARFACE SIP-Trunk Leistungsbeschreibung
- STARFACE Servicevertrag AGB
- STARFACE Updatevertrag
Für den Fall, dass die Lizenzbedingungen und AGB nicht abrufbar sein sollten, übermittelt Fluxpunkt diese dem Kunden auf Anfrage.
SF.2 STARFACE Updatevertrag
Fluxpunkt vermittelt Leistungen und Rechte aus dem STARFACE Updatevertrag auf eigene Rechnung. Die Bestimmungen des STARFACE Updatevertrags gelten als einbezogen, sofern sie nicht durch vorrangige Bestimmungen der Fluxpunkt GmbH verdrängt werden.
Willenserklärungen, die auf Änderungen oder eine Kündigung des Updatevertrags gerichtet sind, müssen gegenüber Fluxpunkt erklärt werden.
Laufende STARFACE Update- und/oder Serviceverträge werden bei Änderungen des Lizenzumfangs automatisch angepasst. Im Rahmen eines elektronischen Bestellprozesses erfolgt die Abrechnung nachträglich. Aus technischen Gründen kann im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses der Anpassungsbetrag eines möglicherweise bestehenden Update- und/oder Servicevertrags noch nicht ermittelt und angezeigt werden.SF.3 STARFACE Cloud
Fluxpunkt stellt Kunden individuelle STARFACE Cloud-Installationen als Wiederverkäufer zur Verfügung. Leistungsumfang, Nutzungsrechte und sonstige Bedingungen ergeben sich aus den STARFACE Cloud AGB, sofern sie nicht durch vorrangige Bestimmungen der Fluxpunkt GmbH verdrängt werden.
Willenserklärungen, die auf Änderungen oder eine Kündigung einer STARFACE Cloud gerichtet sind, müssen gegenüber Fluxpunkt erklärt werden.
Microsoft
MS.1 Microsoft Lizenzbedingungen
Microsoft Produkte unterliegen den Microsoft Endkunden-Lizenzbedingungen (MCA). Diese sind in der jeweils geltenden Fassung und in verschiedenen Sprachen abrufbar unter: https://aka.ms/customeragreement
Mit der Bestellung von Microsoft Diensten und Produkten erklärt der Kunde seine Zustimmung zu den Microsoft Endkunden-Lizenzbedingungen. Die Kundenzustimmung erklärt Fluxpunkt gegenüber Microsoft durch Übermittlung der Kundendaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und fallweise der Telefonnummer), sowie dem Datum der Zustimmung.
MS.2 Preisänderungen bei Abonnements
Es gelten die von Microsoft veröffentlichten Preise und Produkteigenschaften als vereinbart.
Nachteilige Änderungen der Lizenzbedingungen, Produkteigenschaften und Preise treten im Zeitpunkt einer Abonnement-Verlängerung in Kraft. Änderungen vor Inkrafttreten, auf der Microsoft-Website mit den Produktbedingungen, im Microsoft-Administrationsportal des Kunden oder in einer E-Mail, die dem Kunden zugegangen ist, mitgeteilt werden. Näheres regeln die MCA. Falls Fluxpunkt von den von Microsoft veröffentlichten Preisen, Produkteigenschaftsvereinbarungen oder Lizenzbedingungen zum Nachteil des Kunden abweichen möchte, so trifft Fluxpunkt die Pflicht, diese Änderungen mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten, dem Kunden mitzuteilen.
Hosting & Domains
Leistungsumfang
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit von Email & Web-Hosting Paketen sowie Domainnamen beträgt 12 Monate. Der Vertrag über diese Leistungen verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sollte er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
Preise & Zahlungsbedingungen
Die Entgelte für Web-Hosting Leistungen und Domains mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr oder länger sind jährlich im Voraus zu entrichten. Etwa zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit und nach Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist wird der Kunde zur Zahlung des Entgelts für den Folgezeitraum aufgefordert.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb eines Abrechnungszeitraums Bestandteile der Preiskalkulation, die auf regulatorischen Eingriffen, gesetzlichen Vorgaben oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Ereignissen beruhen (z.B. Änderung von Steuerbestandteilen, Auflagen, Preisanpassungen von Domain-Registraren), so erfolgt eine gesonderte Abrechnung über den Leistungszeitraum bis zum Änderungszeitpunkt und vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.