Fördermittel für Digitalisierung

Fluxpunkt / Erfolgsschmiede

Bund und Länder fördern Digitalisierungs- und Entwicklungsprojekte jährlich mit mehrere Milliarden Euro


Es ist die Regel, dass Projekte im Bereich der IT und Telekommunikation einen Digitalisierungsfortschritt schaffen. Dieser Digitalisierungsfortschritt ist wichtiger Bestandteil der notwendigen internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

Zu diesem Zweck werden die Anschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik, die notwendigen Dienstleistungen und auch Integrationsaufwendungen durch unzählige Förderprogramme unterstützt.

In Kooperation mit der ERFOLGSSCHMIEDE, einem Unternehmen für Fördermittel-Management begleiten wir Sie ab sofort durch den gesamten Prozess der Fördermittelabwicklung: angefangen bei der Prüfung der Förderfähigkeit, über die Antragsstellung, Korrespondenz mit den verantwortlichen Stellen, bis hin zum Mittelabruf und Nachweis der Mittelzuführung.

Beispiel:

Sie sind ein Unternehmen in Baden-Württemberg mit 200 Mitarbeitern. Sie möchten zur Verbesserung des kollaborativen Arbeitens eines der folgenden Microsoft Surface Hub 3 anschaffen:

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Sie entscheiden sich für das Modell 50" mit Rollgestell, für rund 11.000 Euro. Dieses konkrete Vorhaben wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und die L-Bank in Form der Digitalisierungsprämie Plus wie folgt unterstützt:

  • 30% Zuschuss, höchstens 3.000 Euro

Als pauschale Vergütung für die Prüfung der Förderfähigkeit, die Erstellung und Übermittlung der Antragsunterlagen, die laufende Korrespondenz mit den verantwortlichen Stellen, die Erstellung von Abschlussunterlagen und Nachweise der Fördermittelzuführung sowie die Organisation des Mittelabrufs erhält das rechtlich selbständige Beratungsunternehmen ERFOLGSSCHMIEDE pauschal 430 Euro.

Anstatt für rund 11.000 Euro erhalten Sie das gewünschte Modell so für rund 8.500 Euro. Die Digitalisierungsprämie Plus kann nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist erneut beantragt werden.

"Fluxpunkt / Erfolgsschmiede" ist eine Kooperation zwischen Fluxpunkt und ERFOLGSSCHMIEDE, die im Rahmen konkreter IT- und Telekommunikations-Projekte die

  • Prüfung der Förderfähigkeit,
  • Antragsstellung,
  • Korrespondenz mit den verantwortlichen Stellen,
  • Bereitstellung von Abschlussunterlagen und den
  • Mittelabruf

organisiert und begleitet.

Die Experten der ERFOLGSSCHMIEDE e.K. sind rechtlich selbständig, aber in unseren Angebots- und Bestellprozess tief eingebunden, um Ihr Digitalisierungsbestreben durch staatliche Zuschüsse zu beschleunigen.

Förderfähig sind:

  • Hardware
  • Software
  • Kosten der Systemintegration
  • Individualsoftwareentwicklung
  • Personal- und Seminarkosten bei Weiterbildungsmassnahmen

Es spielt keine Rolle, ob es sich um Miete, Leasing oder Kauf handelt.

Durch die Anschaffung muß ein Digitalisierungsfortschritt erzielt werden, also eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand.

Wenn Sie IT-Sicherheitskonzepte umsetzen möchten, die Integration von CRM-Systemen oder Digitalisierung von Produktionsverfahren und Dienstleistungen planen oder KI-/Cloud-Anwendungen einführen möchten, lassen Sie uns gemeinsam die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens prüfen!

Ausgeschlossen sind Ersatzbeschaffungen. IT-Grundausstattungen, wie z.B. Betriebssysteme, Smartphones oder Laptops sind ebenfalls häufig nicht förderfähig.

Je nach Förderprogramm gibt es unterschiedliche Zielgruppen. Häufig gilt: je kleiner ein Unternehmen ist, desto größer sind die Fördermöglichkeiten.

Förderprogramme durch die Bundesländer richten sich zudem an Unternehmen, die ihren Sitz in eben jenem Bundesland haben.

Wenn Sie weniger als 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Millionen Euro Umsatz und Ihren Sitz in Baden-Württemberg oder Bayern haben, prüfen wir sehr gerne die Förderfähigkeit Ihres konkreten Vorhabens.

Üblicherweise können Förderungen jährlich – also alle 12 Monate – neu in Anspruch genommen werden.

Das rechtlich selbstständige Beratungsunternehmen ERFOLGSSCHMIEDE erhält für die konkrete Prüfung der Förderfähigkeit, die Erstellung und Übermittlung der Antragsunterlagen, die laufende Korrespondenz mit den verantwortlichen Stellen, die Erstellung von Abschlussunterlagen und Nachweise der Fördermittelzuführung sowie die Organisation des Mittelabrufs eine pauschale Vergütung von 430 Euro netto.

Ab einem Projektvolumen von 20.000 Euro übernimmt Fluxpunkt diese Kosten für Sie.

Im förderrechtlichen Sinn beginnt ein Vorhaben, wenn man Verträge schließt oder Aufträge vergibt. Der Vorhabensbeginn muß immer nach Antragstellung auf Fördermittel erfolgen.

Fördermittel müssen deshalb vor Vertragsschluss (Kauf/Miete/Leasing) beantragt werden.

1. Bestellung

Nach der Konkretisierung der zu bestellenden Artikel und Stückzahlen, bestellt der Kunde verbindlich die gewünschten Artikel bzw. das gewünschte Vorhaben. Der Kunde erhält ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Fall einer Ablehnung der Förderung durch die fördernde Stelle.

2. Fördermittelantrag

Nach einer ersten positiven Prüfung auf grundsätzliche Förderfähigkeit, werden die Antragsunterlagen erstellt und an die fördernde Stelle übermittelt.

Sollte die Prüfung auf Förderfähigkeit negativ verlaufen, so kann der Kunde das Vorhaben ohne Förderung umsetzen oder seine Bestellung widerrufen.

3. Vertragsschluss

Die Willenserklärung des Kunden (Bestellung) wird durch Fluxpunkt angenommen (Auftragsbestätigung), nachdem der Fördermittelantrag unterzeichnet und an die fördernde Stelle übermittelt wurde. In diesem Moment kommt es zum Vertragsschluss und das förderfähige Vorhaben beginnt. Es darf nun mit der Umsetzung begonnen werden.

4. Umsetzung – Zusage/Ablehnung der Förderung

Zwischen Vertragsschluss und Zusage durch die fördernde Stelle, kann der Kunde auf eigenes Risiko den sofortigen Beginn der Umsetzung des Vorhabens bzw. die sofortige Lieferung von Ware wählen, verzichtet hierbei jedoch auf das zuvor vereinbarte Rücktrittsrecht.

Bei Zusage der Förderung:

Wir empfehlen, die Förderzusage abzuwarten. Nach der Zusage der fördernden Stelle steht einer risikolosen Umsetzung nichts mehr im Wege.

Bei Ablehnung der Förderung:

Sollte die fördernde Stelle das Vorhaben ablehnen und wurde nicht bereits mit der Umsetzung des Vorhabens auf Wunsch des Kunden begonnen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

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