Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Angebote der Fluxpunkt GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, Erbringung der Dienstleistung oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von maximal 14 Tagen annehmen.
Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Wir kommen erst in Verzug, wenn die Verzögerung von uns verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Leistungsumfang & Lieferfristen
Für den Umfang der Leistung oder Lieferung ist unser schriftliches Angebot
bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
Die Einhaltung eines vereinbarten Leistungstermins setzt voraus, dass der Kunde die
ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß
erbringt. Dazu gehört insbesondere, dass er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig
vereinbarte Vorauszahlungen leistet. Erbringt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig, so verlieren alle von der Mitwirkungshandlung abhängigen Leistungstermine ihre Gültigkeit.
Elektronische Rechnungsstellung & Versand von Belegen
Einkaufs- und Verkaufsbelege, insbesondere Rechnungen, werden von uns auf elektronischem Wege, als PDF-Anhang einer Email, versendet und auch entgegengenommen. Dem Belegaustausch dient hierfür eine von uns ausschließlich für das elektronische Belegwesen eingerichtete Emailadresse (billing (at) fluxpunkt.de).
Unter der genannten Adresse werden automatisiert PDF-Anhänge verarbeitet. Textinhalte aus Emails bzw. Emailantworten an diese Adresse können aus technischen Gründen nicht beantwortet oder von einem menschlichen Bearbeiter zur Kenntnis genommen werden.
Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, eventueller Versandkosten, Zölle und Versicherungen.
Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Verzug tritt mit Ablauf der im Rahmen der Zahlungskondition genannten Frist ein.
Beim Kauf von Hardware und Software von Drittherstellern ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises der jeweiligen Produkte bei Vertragsschluß zu leisten.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Kaufsachen geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen auf den Käufer über. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Kaufsache, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Solange das Eigentum an der Kaufsache noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat dieser die Kaufsache als Fremdeigentum kenntlich zu machen und gegebenfalls auszusondern — insbesondere wenn die Kaufsache in ein fremdes Miet- oder Pachtobjekt eingebracht werden.
Software & Lizenzen
Bei der Lieferung von Software gelten neben diesen AGB und eventueller Individualabreden die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Dem Käufer obliegt es, sich über die Lizenzbedingungen des jeweiligen Produkts hinreichend zu informieren. Mit Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung an.
Haftung
Im Falle leichter Fahrlässigkeit werden Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Im Übrigen wird bei Liefer- und Leistungsverzug die Haftung bei nicht vorsätzlich begangenen Vertragsverletzungen auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt — maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
Kommt der Kunde mit der Annahme von angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterläßt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz des durch den Verzug oder der unterlassenen Mitwirkung entstehenden Schadens verpflichtet
Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängelfreiheit zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die schriftliche Rüge eines erkennbaren Mangels, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
Gerichtsstand
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand Nürtingen vereinbart.
Besondere Bedingungen Hosting
Leistungsumfang
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit von Email & Web-Hosting Paketen sowie Domainnamen beträgt 12 Monate. Der Vertrag über diese Leistungen verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sollte er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
Preise & Zahlungsbedingungen
Die Entgelte für Web-Hosting Leistungen und Domains mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr oder länger sind jährlich im Voraus zu entrichten. Etwa zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit und nach Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist wird der Kunde zur Zahlung des Entgelts für den Folgezeitraum aufgefordert.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb eines Abrechnungszeitraums Bestandteile der Preiskalkulation, die auf regulatorischen Eingriffen, gesetzlichen Vorgaben oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Ereignissen beruhen (z.B. Änderung von Steuerbestandteilen, Auflagen, Preisanpassungen von Domain-Registraren), so erfolgt eine gesonderte Abrechnung über den Leistungszeitraum bis zum Änderungszeitpunkt und vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.
Besondere Bedingungen Web-Entwicklung
Hinweis auf die Urheberschaft
Auf von uns entwickelten Seiten sind wir berechtigt einen Hinweis auf die Urheberschaft zu platzieren, welcher auf unsere Website verlinkt. Dieses Recht steht uns ebenfalls zu, wenn die Seiten nicht ausschließlich (sondern nur Bestandteile) von uns entwickelt wurden. Der Kunde kann wählen, ob der Hinweis in Textform im Impressum der Website angezeigt wird oder als Grafik mit maximal 120 Pixeln Breite und 60 Pixeln Höhe auf jeder Inhaltsseite. Der Hinweis in Textform besteht aus der Überschrift "Design, Konzeption und Umsetzung dieser Website" und einem Text inklusive Links, zu den Websites der an der Entwicklung beteiligten Unternehmen. Ein unsichtbarer Hinweis auf die Urheberschaft wird außerdem im Quellcode der Website platziert. Es ist dem Kunden nicht gestattet, ohne unsere Einwilligung diese Hinweise zu entfernen oder zu verändern oder andere Bestandteile der Seite derart zu verändern, dass die Hinweise in ihrer Sichtbarkeit und/oder Funktionalität eingeschränkt werden. Das Recht, die Hinweise auf unsere Urheberschaft zu entfernen kann jedoch im Rahmen einer Lizenzausnahme gewährt werden. Die Kosten hierfür betragen fünf Prozent des Auftragswerts, mindestens jedoch 499 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Unabhängig davon sind wir berechtigt unsere Arbeiten auf unserer Website zu präsentieren.
Besondere Bedingungen Fluxpunkt 365 / Mietmodell für Fluxpunkt Module
Laufzeit und Kündigung
Die meisten unserer Module können im Rahmen eines Miet-/Abomodells (auch Subscription genannt) bezogen werden. Abhängig von der gewählten Mindestlaufzeit bestimmen sich die monatlichen Kosten für das Abonnement.
Die Abonnementlaufzeit beginnt, bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses, mit dem ersten Tag des Folgemonats.
Abonnements/Subscriptions können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit.
Berechnung des monatlichen Mietpreises
Abonnements/Subscriptions werden monatlich im Voraus berechnet. Der Zeitraum, vom Abschluss des Abonnements, bis zum Ende des laufenden Monats, wird zeitanteilig und tagesgenau berechnet (als Rabattierung: ((Anzahl bereits verstrichener Tage des Monats) / (Anzahl Tage des Monats) x 100) in Prozent).
Kündigung
Abonnements können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Bestellung folgt (z.B. am 01.12. bei einer Bestellung im Monat November).
Die Kündigungserklärung können Sie in Text- oder Schriftform an uns richten. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum.
Sollte im Rahmen eines Modul-Abonnements (während der vereinbarten Mindestlaufzeit) drei Monate nach Veröffentlichung einer neuen STARFACE-Version, keine mit der veröffentlichten STARFACE-Version kompatible Modulversion vorliegen, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf das betroffene Modul-Abonnement eingeräumt.
Das Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ausgeübt werden und beendet das laufende Abonnement noch vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Es erlischt mit der Veröffentlichung einer kompatiblen Modulversion.
Eine neue STARFACE-Version im Rahmen dieser Vereinbarung liegt dann vor, wenn die Versionsnummer der neu veröffentlichten Version die höchste aller Versionsnummer ist (ausgeschlossen sind Versionsupdates älterer STARFACE-Major-Versionen). Modulupates werden nur für die jeweils neueste STARFACE-Version veröffentlicht.
Besondere Bedingungen STARFACE Cloud
Produktbeschreibung
Gegenstand der Leistung STARFACE Cloud ist die Zurverfügungstellung der STARFACE PBX-Software zur Nutzung auf von STARFACE betriebenen Applikationsservern in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum mit redundanter Stromversorgung, redundanter Netzwerkanbindung, redundanter Klimatisierung, 24/7 Videoüberwachung, Brandmelde- und Löscheinrichtungen und Vor-Ort Personal.
Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit Zugriff auf eine kundeneigene Instanz einer STARFACE Installation und kann diese nach eigenen Wünschen konfigurieren und administrieren. Darüberhinaus erhält der Kunde Zugriff auf von STARFACE veröffentlichte neue Softwareversionen. Über die Aktualisierung der zur Verfügung gestellten Instanz entscheidet der Kunde, mit Ausnahme von Notfall-Updates zur Behebung kritischer Sicherheitslücken oder Fehler, die den Betrieb der STARFACE Cloud gefährden.
STARFACE stellt eine Dokumentation unter http://www.starface.de oder http://knowledge.starface.de zur Verfügung.
Der Kunde ist frei in der Endgerätewahl, Wahl seines Internetzugangsproviders und der verwendeten Netzwerkkomponenten. Gleichzeitig stehen diese ausdrücklich im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.
STARFACE überwacht die Cloud-Infrastruktur und gewährleistet eine Verfügbarkeit von mindestens 99,6% im Jahresmittel.
Service, Support und Hotline
Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des STARFACE Cloud-Lizenzvertrags.
Es steht dem Kunden frei, Serviceleistungen im Rahmen eines Service- und Wartungsvertrags zu vereinbaren oder On-Demand Service gemäß der jeweils gültigen Service- und Dienstleistungspreisliste in Anspruch nehmen.
Anbindung an das Telefonnetz (PSTN/ISDN)
Die Anbindung an das weltweite Telefonnetz ist nicht Bestandteil von STARFACE Cloud. Die Anbindung einer Instanz erfolgt ausschließlich SIP-basiert, die Nutzung von STARFACE ISDN Karten ist technisch ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der länderspezifischen Telekommunikationsregulierung und Gesetzgebung gegenüber den Lizenznehmern verantwortlich
Nomadische Nutzung
Nach Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur (Vgl. Amtsblatt Nr. 7 und Verfügung 18/2007) ist eine nomadische Nutzung von Ortsnetzrufnummern grundsätzlich möglich. Bei nomadischer Nutzung führen Telefonie-Anbieter Notrufe in aller Regel an die der Anschlussanschrift zugeordnete Leitstelle zu. Das bedeutet, dass Einsatzkräfte insbesondere bei sogenannten Röchelrufen, bei denen der Anrufer nicht mehr in der Lage ist seinen tatsächlichen Standort zu benennen, diese Adresse anfahren. Die hierdurch entstehenden Risiken und Kosten sind zu beachten und keinesfalls von STARFACE zu tragen.
Zero Touch Provisioning – Cloud-Ready Provisioning
Das Zero Touch Provisioning für STARFACE Cloud erfolgt in Zusammenarbeit mit zentralen Provisionierungsdienst (sog. Redirection Server) des jeweiligen Telefonherstellers.
Aktuell unterstützte Teefonhersteller sind:
- snom
- Gigaset
- Yealink
Der Kunde hinterlegt hierfür, identifiziert durch MAC-Adresse bzw. MAC-ID, die gewünschten Endgeräte pro Instanz in der STARFACE Telefonadministration oder teilt uns diese zur Konfiguration mit. Dem Telefonhersteller werden daraufhin die MAC-Adresse/Mac-ID sowie der Domain-Name der STARFACE Cloud übermittelt. Es werden keine personenbezogenen Daten oder Informationen übermittelt – sämtliche Provisionierungsdaten des Endgerätes liegen ausschließlich innerhalb der STARFACE Cloud Instanz vor.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, ausschließlich eigene Endgeräte zu hinterlegen, die an der Cloud Instanz betrieben werden sollen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichterfüllen oder Erlöschen dieser Bedingungen (z.B. Weiterverkauf der Endgeräte, Einsatz der Endgeräte an nicht-Cloud STARFACE Installation, usw.) die entsprechenden MAC-Adressen zu aus der Konfiguration zu entfernen und uns darüber zu informieren.
Voraussetzung für Cloud-Ready Provisioning ist ein funktionsbereiter Internetzugang sowie ein DHCP-Server im LAN. Desweiteren darf das Telefon nicht im LAN von einem höher priorisierten, lokalen Provisionierungsverfahren (z.B. SIP-Multicast Zero-Touch Provisioning einer lokalen STARFACE, DHCP Option 66/67 usw.) gestört werden.
Die Nutzung der zentralen Provisionierungsdienste des jeweiligen Herstellers erfolgt zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers über die sich der Kunde beim Hersteller zu informieren hat.
Es besteht keinerlei Zusage zur Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Provisionierungsdienste der jeweiligen Hersteller. Die Provisionierungsdienste sind ausdrücklich nicht Bestandteil des STARFACE Cloud Angebots.
Kündigung
STARFACE Cloud Instanzen können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit.
Die Kündigungserklärung können Sie in Text- oder Schriftform an uns richten. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum.
Mit Beendigung des Laufzeitvertrags wird die STARFACE Cloud Instanz inklusive aller darin befindlicher Daten gelöscht.
Beendigung / Löschung einer Instanz eines Lizenznehmers
Der Kunde kann jederzeit neue User auf der virtuellen Telefonanlage an- und abmelden. Die Löschung eines Cloud-Benutzers hat die Löschung der mit diesem Benutzer assoziierten Daten wie Ruflisten, Voicemails, Faxe, etc. zur Folge. Die Löschung einer Cloud-Instanz erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Anschließend werden die angemietete Telefonanlageninstanz, alle Backups sowie die verwendete Subdomain automatisch unwiderruflich gelöscht.
Der Kunde kann über die Administrationsoberfläche der STARFACE jederzeit Backups erstellen und herunterladen oder regelmäßige Backups mit automatischem Dateitransfer konfigurieren. STARFACE oder Fluxpunkt stellen darüberhinaus keine Wiederherstellungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Besondere Bedingungen für Microsoft Office 365
1. PREISANPASSUNGEN
1.1. Die Ankündigungsfrist für Preiserhöhungen beträgt 14 (vierzehn) Tage und erfolgt als Reaktion auf Preisanpassungen durch Microsoft oder den für die konkrete Kunden-Cloud-Instanz zuständigen Datentreuhänder.
1.2. Preissenkungen können jederzeit angekündigt werden.
2. STANDORT DER RECHENZENTREN
2.1. In einem Rechenzentrum befinden sich die Anwendungssoftware und die Kundendaten, die mit der Software erzeugt werden. Allen Kunden, die sich in einer Region befinden, werden bei Auswahl der Region im Dropdownfeld die Standorte der zugehörigen Rechenzentren und die entsprechenden Dienste angezeigt. Zum Schutz vor Ausfällen oder lokalen Notfällen repliziert Microsoft die Kundendaten jeweils in mindestens zwei Rechenzentren.
2.2. Wenn ein Rechenzentrum aus irgendeinem Grund nicht mehr funktioniert, gehen die Kundendaten nicht verloren, da die Anwendungssoftware und die Kundendaten, die mit dieser Anwendungssoftware erzeugt werden, auch in einem zweiten oder möglicherweise sogar in einem dritten Rechenzentrum verfügbar sind. Die Kunden werden über einen Ausfall ggf. nicht unterrichtet, da ein Ausfall in vielen Fällen keine Dienstunterbrechung verursacht (in Abhängigkeit vom jeweiligen Dienst). Die Kunden können davon ausgehen, dass ihre Kundendaten zu jeder Zeit in einem oder mehreren Rechenzentren in der Region verarbeitet werden.
2.3. In der Europa Region sind die Rechenzentren in den Niederlanden, Irland, Österreich und Finnland.
3. PRODUKTBESTIMMUNGEN
3.1. Fluxpunkt kann das Angebot dieses Produkt-Abonnements mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen zum Ende des Monats kündigen. Bestehende Produkt- Abonnements bleiben bis zum Ende der 12-Monatsfrist aktiv (einzeln für jedes dieser Produkt-Abonnements), auch wenn die vorgenannte Kündigungsfrist abgelaufen ist.
3.2. Produkt-Abonnements können nur entsprechend den Microsoft Cloud-Vertrag geändert werden.
3.3. Disaster Recovery und Business Continuity Pläne sind nicht verfügbar.
3.4. Es besteht keine Garantie oder Entschädigung, außer wenn im Microsoft Cloud-Vertrag vorgesehen.
4. SLA UND BESTIMMUNGEN FÜR ONLINEDIENSTE
4.1. Der Microsoft Cloud-Vertrag ist unter https://www.microsoft.com/en-us/Licensing/product-licensing/products.aspx verfügbar. Der Microsoft Cloud-Vertrag, der gemäß den von Microsoft festgelegten Regeln gilt, ist Teil der Besonderen Produktbedingungen.
4.2. Die Dokumente, die unter Punkt 4.1 erwähnt sind, können jederzeit von Microsoft geändert und aktualisiert werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Dokumente ständig überprüft.
4.3. Fluxpunkt hat den Inhalt der Microsoft Dokumente nicht geändert, und die Dokumente werden zur Verfügung gestellt „so wie sie sind“.
Microsoft Cloud-Vertrag
Dieser Microsoft Cloud-Vertrag wird zwischen der juristischen Person, die Sie vertreten, oder, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Verlängerung eines Abonnements keine juristische Person bestimmen, zwischen Ihnen selbst („Kunde“) und Microsoft Ireland Operations Limited („Microsoft“) geschlossen. Der Vertrag besteht aus den nachfolgenden Bestimmungen, den Nutzungsrechten, der Vereinbarung zum Servicelevel (Service Level Agreement oder SLA) und allen Dokumenten, auf die innerhalb jener Dokumente Bezug genommen wird (zusammen der „Vertrag“). Er wird an dem Datum wirksam, an dem Ihr Handelspartner Ihr Abonnement bereitstellt. Die hier verwendeten wichtigen Begriffe werden in Ziffer 10 definiert.
1. LIZENZGEWÄHRUNGEN, RECHTE UND BESTIMMUNGEN.
Alle gemäß diesem Vertrag gewährten Rechte sind nicht ausschließlich und nicht übertragbar und gelten so lange, wie weder der Kunde noch eines seiner Verbundenen Unternehmen diesen Vertrag wesentlich verletzen.
a. Software. Bei Annahme jeder Bestellung gewährt Microsoft dem Kunden ein beschränktes Recht zur Nutzung der Software in den bestellten Mengen.
(i) Nutzungsrechte. Maßgeblich sind die Nutzungsrechte, wie sie zum Zeitpunkt der Bestellung der Software durch den Kunden für die jeweils aktuelle Version der Software gelten. Für künftige Versionen und neue Software gelten die bei der ersten Freigabe dieser künftigen Versionen und Software wirksamen Nutzungsrechte. Wenn Microsoft die Nutzungsrechte für eine bestimmte Version ändert, gelten diese Änderungen nur, wenn sich der Kunde für die Anwendung dieser Änderungen entscheidet.
(ii) Zeitlich beschränkte und zeitlich unbeschränkte Lizenzen. Als Abonnement verfügbare Lizenzen sind zeitlich beschränkt. Bei allen anderen Lizenzen wird das Nutzungsrecht an der Software nach vollständiger Bezahlung zeitlich unbeschränkt.
b. Onlinedienste. Der Kunde ist zur Nutzung der Onlinedienste wie in diesem Vertrag vorgesehen berechtigt.
(i) Bestimmungen für Onlinedienste. Für die jeweilige Abonnementlaufzeit maßgeblich sind die Bestimmungen für Onlinedienste, wie sie zu dem Zeitpunkt gelten, an dem der Kunde das Abonnement bestellt oder erneuert. Bei Onlinediensten, die von Zeit zu Zeit nutzungsabhängig in Rechnung gestellt werden, sind für die Nutzung während eines Abrechnungszeitraums jeweils die zu Beginn des betreffenden Zeitraums aktuellen Bestimmungen für Onlinedienste maßgeblich.
(ii) Aussetzung. Microsoft ist berechtigt, die Nutzung eines Onlinedienstes auszusetzen, wenn der Kunde gegen die Richtlinie für zulässige Verwendung verstößt oder es versäumt, auf einen Anspruch wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung zu reagieren. Microsoft wird den Kunden in begründeten Fällen vor der Aussetzung eines Onlinedienstes informieren.
(iii) Endbenutzer. Der Kunde steuert den Zugriff durch Endbenutzer und ist dafür verantwortlich, dass diese das Produkt in Übereinstimmung mit diesem Vertrag nutzen. Beispielsweise stellt der Kunde sicher, dass Endbenutzer die Richtlinie für zulässige Verwendung einhalten.
(iv) Kundendaten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt aller Kundendaten. Der Kunde beschafft und verfügt über alle Rechte an Kundendaten, die notwendig sind, damit Microsoft dem Kunden die Onlinedienste zur Verfügung stellen kann, ohne die Rechte Dritter zu verletzen oder Microsoft dem Kunden oder Dritten gegenüber anderweitig zu verpflichten. Microsoft übernimmt im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung des Produktes durch den Kunden jetzt und in Zukunft keine anderen als die in dem vorliegenden Vertrag ausdrücklich dargelegten bzw. durch das anwendbare Recht vorgeschriebenen Verpflichtungen.
(v) Verantwortung für Ihre Accounts. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit von nicht öffentlichen Anmeldedaten im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Onlinedienste zu wahren. Der Kunde ist verpflichtet, den Kundensupport unverzüglich über einen möglichen Missbrauch seiner Accounts oder Anmeldedaten oder über Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit den Onlinediensten zu informieren.
c. Vorbehalt von Rechten. Produkte sind durch Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und internationale Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Microsoft behält sich alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Es werden keine durch Verzicht oder Verwirkung begründeten Rechte gewährt oder impliziert. Rechte zum Zugriff auf die Software oder zur Nutzung der Software auf einem Gerät geben dem Kunden nicht das Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in dem Gerät selbst oder in anderer Software oder anderen Geräten zu implementieren.
d. Beschränkungen. Der Kunde darf das Produkt nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt (und verfügt nicht über die Lizenz), (1) ein Produkt oder einen Fix zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder den Versuch hierzu zu unternehmen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, (2) nicht von Microsoft stammende Software oder Technologie in einer Weise zu installieren oder einzusetzen, die geistiges Eigentum oder Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde, oder (3) technische Beschränkungen in einem Produkt oder Fix oder Beschränkungen in der Produktdokumentation zu umgehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Abrechnungsmechanismen, die seine Nutzung der Onlinedienste messen, zu deaktivieren, zu manipulieren oder anderweitig zu versuchen, diese zu umgehen. Außer wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet, ist der Kunde nicht berechtigt, Produkte im Ganzen oder in Teilen zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder zu übertragen oder zur Bereitstellung von Hostingdiensten an Dritte zu nutzen.
e. Vorschauversionen. Möglicherweise stellt Microsoft Vorschauen zur Verfügung. Vorschauen werden „wie besehen“, „ohne Garantie auf Fehlerfreiheit“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt und sind von der SLA und allen durch diesen Vertrag vorgesehenen Gewährleistungen ausgeschlossen. Für Vorschauen wird unter Umständen kein Kundensupport angeboten. Vorschauen unterliegen möglicherweise reduzierten oder unterschiedlichen Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Einhaltung und Datenschutz wie in den Bestimmungen für Onlinedienste und in zusätzlichen Hinweisen beschrieben, die mit der Vorschau bereitgestellt werden. Microsoft ist berechtigt, Vorschauen jederzeit ohne Benachrichtigung zu ändern oder einzustellen. Darüber hinaus kann Microsoft beschließen, eine Vorschau nicht für die „Allgemeine Verfügbarkeit“ freizugeben.
f. Nachprüfung der Vertragserfüllung für Produkte.
(i) Recht zur Nachprüfung der Vertragserfüllung. Der Kunde muss über die gesamte Nutzung und die gesamte Verteilung der Produkte durch den Kunden und durch seine Verbundenen Unternehmen Aufzeichnungen führen. Microsoft hat das Recht, auf eigene Kosten die Einhaltung der Lizenzbestimmungen für Produkte nachzuprüfen. Der Kunde muss den von Microsoft beauftragten unabhängigen Prüfern unverzüglich sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die diese zur Durchführung der Nachprüfung angemessenerweise verlangen können, darunter Zugriff auf Systeme, auf denen die Produkte ausgeführt werden, und Nachweise über Lizenzen für Produkte, die der Kunde für Dritte hostet, an Dritte unterlizenziert oder verteilt. Der Kunde erklärt sich bereit, den Selbstprüfungsprozess von Microsoft durchzuführen, den Microsoft anstelle einer Prüfung durch Dritte verlangen kann.
(ii) Ansprüche bei Nichterfüllung des Vertrages. Falls bei der Überprüfung oder der Selbstprüfung eine unlizenzierte Nutzung von Produkten aufgedeckt wird, muss der Kunde (1) genügend Lizenzen bestellen, damit diese Nutzung abgedeckt ist, und (2) falls die unlizenzierte Nutzung mindestens 5 % beträgt, Microsoft die Kosten, die Microsoft bei der Überprüfung entstanden sind, erstatten und die notwendigen zusätzlichen Lizenzen zum Preis von 125 % des Preises gemäß der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste und dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preislevel des Kunden erwerben. Der Prozentsatz der unlizenzierten Nutzung bemisst sich nach der Gesamtzahl der für die aktuelle Nutzung erworbenen Lizenzen im Vergleich zu den tatsächlich installierten Produkten. Wenn keine unlizenzierte Nutzung vorliegt, wird Microsoft bei demselben Kunden für mindestens ein Jahr keine weitere Nachprüfung vornehmen. Durch die Ausübung der oben beschriebenen Rechte und Verfahren verzichtet Microsoft nicht auf ihre Rechte, durch andere gesetzlich zulässige Mittel diesen Vertrag durchzusetzen oder ihr geistiges Eigentum zu schützen.
(iii) Nachprüfungsprozess. Microsoft informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über die Absicht, die Einhaltung der Lizenzbestimmungen für die Produkte, die der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen nutzen oder verteilen, durch den Kunden nachzuprüfen. Microsoft wird einen unabhängigen Prüfer beauftragen, der einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt. Alle im Rahmen der Selbstprüfung erfassten Informationen werden ausschließlich zur Feststellung der Vertragseinhaltung verwendet. Die Nachprüfung findet zu normalen Geschäftszeiten und so statt, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
2. ABONNEMENTS, BESTELLUNGEN.
a. Auswahl eines Handelspartners. Der Kunde muss einen autorisierten Handelspartner innerhalb seines Gebiets auswählen und beibehalten. Wenn sich Microsoft oder der Handelspartner dafür entscheidet, keine weiteren Geschäftsbeziehungen mehr miteinander zu unterhalten, muss der Kunde einen neuen Handelspartner auswählen oder ein Abonnement direkt von Microsoft beziehen; in diesem Fall muss er ggf. anderen Bestimmungen zustimmen.
b. Verfügbare Abonnementangebote. Die für den Kunden verfügbaren Abonnementangebote werden von seinem Handelspartner erstellt und können grundsätzlich einer der folgenden Kategorien oder einer Kombination daraus zugeordnet werden:
(i) Verpflichtende Angebote für Onlinedienste. Der Kunde verpflichtet sich im Voraus, eine bestimmte Menge von Onlinediensten zur Verwendung während einer Laufzeit zu erwerben und die fortgesetzte Nutzung der Onlinedienste im Voraus oder regelmäßig zu zahlen.
(ii) Nutzungsabhängiges Angebot (auch Pay-As-You-Go genannt). Der Kunde zahlt ohne vorherige Verpflichtung nur für die tatsächliche Nutzung der Dienste.
(iii) Beschränktes Angebot. Der Kunde erhält eine beschränkte Menge von Onlinediensten für einen beschränkten Zeitraum kostenlos (beispielsweise einen kostenlosen Test) oder als Bestandteil eines anderen Microsoft-Angebots (zum Beispiel MSDN). Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen, die sich auf die SLA und die Datenaufbewahrung beziehen, sind möglicherweise nicht anwendbar.
(iv) Verpflichtendes Angebot für Software. Der Kunde verpflichtet sich im Voraus, eine bestimmte Menge von Software zur Verwendung während einer Laufzeit zu erwerben und die fortgesetzte Nutzung der Software im Voraus oder regelmäßig zu zahlen.
c. Abgabe von Bestellungen.
(i) Bestellungen haben über den ausgewählten Handelspartner des Kunden zu erfolgen. Der Kunde ist berechtigt, unter diesem Vertrag für seine Verbundenen Unternehmen Bestellungen abzugeben und seinen Verbundenen Unternehmen für die Verwaltung des Abonnements Verwaltungsrechte zu gewähren. Verbundene Unternehmen sind jedoch nicht berechtigt, Bestellungen unter diesem Vertrag abzugeben. Der Kunde ist außerdem berechtigt, einem Dritten die unter Ziffer 1.a und 1.b gewährten Rechte zur Nutzung durch diesen Dritten für seine internen Geschäftszwecke zuzuweisen. Wenn der Kunde Verbundenen Unternehmen oder Dritten Rechte in Bezug auf Software oder sein Abonnement gewährt, sind diese Verbundenen Unternehmen oder Dritten durch diesen Vertrag gebunden, und der Kunde verpflichtet sich, für Handlungen dieser Verbundenen Unternehmen oder Dritten im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Produkte gesamtschuldnerisch zu haften.
(ii) Der Handelspartner des Kunden kann dem Kunden die Möglichkeit einräumen, die bestellte Menge von Onlinediensten während der Laufzeit eines Abonnements zu ändern. Weitere Mengen von Onlinediensten, die einem Abonnement hinzugefügt worden sind, enden mit Ablauf dieses Abonnements.
d. Preise und Zahlung. Die Preise für jedes einzelne Produkt sowie etwaige Bestimmungen für die Rechnungsstellung und Zahlung werden vom Handelspartner des Kunden festgelegt.
e. Verlängerung.
(i) Bei der Verlängerung eines Abonnements kann vom Kunden die Unterzeichnung eines neuen Vertrages, eines Ergänzenden Vertrages oder einer Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag verlangt werden.
(ii) Das Abonnement des Kunden verlängert sich automatisch, sofern er seinem Handelspartner nicht vor Ablauf der Laufzeit mitteilt, dass er keine Verlängerung beabsichtigt.
f. Berechtigung zu Versionen für Forschung & Lehre, Verwaltung und gemeinnützige Einrichtungen. Der Kunde erklärt, dass er beim Erwerb von Angeboten für Bildungseinrichtungen, die Verwaltung oder für gemeinnützige Einrichtungen die jeweiligen Berechtigungsanforderungen, die unter den nachstehenden Websites veröffentlicht sind, erfüllt:
(i) bei Angeboten für Bildungseinrichtungen die Anforderungen für Bildungseinrichtungen (einschließlich Verwaltungsstellen oder Bildungsausschüssen, öffentlicher Bibliotheken oder öffentlicher Museen), die unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeID=7 aufgeführt sind;
(ii) bei Angeboten für die Verwaltung die Anforderungen, die unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeID=6 aufgeführt sind; und
(iii) bei Angeboten für gemeinnützige Einrichtungen die Anforderungen, die unter https://www.microsoft.com/en-us/philanthropies/product-donations/eligibility aufgeführt sind.Microsoft behält sich das Recht vor, die Berechtigung jederzeit nachzuprüfen und den Onlinedienst auszusetzen, wenn die Berechtigungsanforderungen nicht erfüllt werden.
g. Steuern. Die Parteien sind nicht für Steuern der anderen Partei haftbar, zu deren Zahlung die andere Partei gesetzlich verpflichtet ist und die in Verbindung mit oder im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen erhoben werden oder anfallen, und alle derartigen Steuern liegen in der finanziellen Verantwortung der Partei, die kraft Gesetzes zur Zahlung dieser Steuern verpflichtet ist.
3. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG.
a. Vertragslaufzeit und Kündigung. Dieser Vertrag ist bis zum Ablauf oder bis zur Kündigung des Abonnements des Kunden gültig, wobei das frühere Datum maßgeblich ist. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen; dazu wendet er sich an seinen Handelspartner. Mit der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrages endet lediglich das Recht des Kunden zur Abgabe neuer Bestellungen für zusätzliche Produkte gemäß diesem Vertrag.
b. Kündigung aus wichtigem Grund. Wenn eine Partei diesen Vertrag verletzt, kann die andere Partei ihn (ganz oder in Teilen, einschließlich Bestellungen) durch schriftliche Mitteilung kündigen. Wenn die Vertragsverletzung innerhalb von 30 Tagen heilbar ist, muss die kündigende Partei der anderen Partei eine Frist von 30 Tagen und Gelegenheit zur Heilung gewähren.
c. Stornierung eines Abonnements. Der Handelspartner des Kunden legt, sofern zutreffend, die Bestimmungen fest, zu denen der Kunde ein Abonnement stornieren kann.
4. SICHERHEIT UND DATENSCHUTZ.
a. Administrationszugriff des Handelspartners und Kundendaten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich einverstanden, dass (i), sobald er einen Handelspartner ausgewählt hat, dieser Handelspartner während der Laufzeit als Hauptadministrator der Onlinedienste fungiert und über Administratorrechte und Zugriff auf Kundendaten verfügt, wobei der Kunde jedoch zusätzliche Administratorrechte bei seinem Handelspartner anfordern kann, (ii) der Kunde nach eigenem Ermessen die Administratorrechte seines Handelspartners während der Laufzeit jederzeit kündigen kann; (iii) die Datenschutzpraktiken des Handelspartners in Bezug auf Kundendaten oder vom Handelspartner erbrachte Dienstleistungen den Bestimmungen des Vertrags zwischen dem Kunden und seinem Handelspartner unterliegen und sich von den Datenschutzpraktiken von Microsoft unterscheiden können und dass (iv) der Handelspartner berechtigt ist, Kundendaten, darunter personenbezogene Daten, zu erfassen, zu verwenden, zu übertragen, offenzulegen oder anderweitig zu verarbeiten. Der Kunde stimmt zu, dass Microsoft die von ihm erhaltenen Kundendaten und Informationen im Hinblick auf die Bestellung, Beschaffung und Verwaltung der Onlinedienste an den Handelspartner weitergeben darf.
b. Der Kunde stimmt der Verarbeitung von persönlichen Informationen durch Microsoft und ihre Vertreter zur Förderung des Gegenstandes dieses Vertrages zu. Der Kunde ist berechtigt, Microsoft im Auftrag Dritter (einschließlich seiner Kontaktpersonen, Handelspartner, Distributoren, Verwalter und Mitarbeiter) personenbezogene Informationen im Rahmen dieses Vertrages bereitzustellen. Der Kunde holt alle erforderlichen Zustimmungen von Dritten nach den geltenden Privacy- und Datenschutzgesetzen ein, bevor er Microsoft persönliche Informationen zur Verfügung stellt.
c. Zusätzliche Datenschutz- und Sicherheitsdetails sind in den Bestimmungen für Onlinedienste zu finden. Die in den Bestimmungen für Onlinedienste eingegangenen Verpflichtungen gelten ausschließlich für die unter diesem Vertrag erworbenen Onlinedienste und nicht für von einem Handelspartner bereitgestellte Dienste oder Produkte.
d. Gemäß und in dem gesetzlich zulässigen Umfang informiert der Kunde die einzelnen Nutzer der Onlinedienste darüber, dass ihre Daten zwecks Offenlegung gegenüber Strafverfolgungs- und anderen Regierungsbehörden gemäß den Anweisungen des Handelspartners oder wie gesetzlich vorgeschrieben verarbeitet werden, und holen deren Zustimmung dazu ein.
e. Der Kunde benennt einen Handelspartner als seinen Vertreter, der im Rahmen der unter dieser Ziffer 4 aufgeführten Zwecke mit Microsoft in Verbindung tritt und ihr Anweisungen gibt.
5. GEWÄHRLEISTUNGEN.
a. Beschränkte Gewährleistung.
(i) Software. Microsoft gewährleistet, dass jede Version der Software ab dem Datum, an dem der Kunde erstmalig eine Lizenz für diese Version erwirbt, ein Jahr lang im Wesentlichen wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben funktioniert. Wenn dies nicht der Fall ist und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungsfrist darüber informiert, wird Microsoft nach ihrer Wahl entweder (1) den vom Kunden für diese Softwarelizenz bezahlten Preis zurückerstatten oder (2) die Software reparieren oder ersetzen.
(ii) Onlinedienste. Microsoft gewährleistet, dass jeder Onlinedienst während der Nutzung durch den Kunden wie in der entsprechenden Vereinbarung zum Servicelevel (SLA) vorgesehen funktioniert.
Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA genannt.Die obigen Ansprüche sind die einzigen Ansprüche des Kunden bei Verletzung der Gewährleistung im Rahmen dieses Abschnitts. Der Kunde verzichtet auf alle Ansprüche wegen Verletzung der Gewährleistung, die nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurden.
b. Ausschlüsse. Die Gewährleistungen unter diesem Vertrag gelten nicht bei Problemen, die auf Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung zurückgehen, die mit diesem Vertrag nicht vereinbar ist, wie z. B. nicht erfüllte Mindestsystemanforderungen. Diese Gewährleistungen gelten nicht für kostenlose Produkte, Testprodukte, Vorschauen, Beschränkte Angebote oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf.
c. Gewährleistungsausschluss Über die beschränkten Gewährleistungen oben hinaus übernimmt Microsoft keine Gewährleistungen oder Garantien für Produkte und schließt alle anderen ausdrücklichen, konkludenten oder gesetzlichen Gewährleistungen für Produkte, wie etwa Gewährleistungen der Qualität, des Eigentums, der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Handelsüblichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, aus.
6. VERTEIDIGUNG GEGEN ANSPRÜCHE DRITTER.
Die Parteien verteidigen einander gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Forderungen Dritter und zahlen die Summe eines resultierenden rechtskräftigen Urteils oder genehmigten Vergleichs, vorausgesetzt, die verteidigende Partei wird über den Anspruch umgehend schriftlich informiert und ist berechtigt, die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen zu übernehmen. Die verteidigte Partei muss der verteidigenden Partei alle angeforderten Hilfestellungen, Informationen und Vollmachten zur Verfügung stellen. Die verteidigende Partei erstattet der anderen Partei angemessene Ausgaben, die dieser im Rahmen einer solchen Unterstützungsleistung entstehen. In diesem Abschnitt sind die einzigen Abhilfen und die gesamte Haftung bezüglich derartiger Ansprüche beschrieben.
a. Durch Microsoft. Microsoft verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter insoweit darin vorgebracht wird, dass ein Produkt oder Fix, das/der von Microsoft gegen eine Gebühr bereitgestellt und im Umfang der unter diesem Vertrag gewährten Lizenz verwendet wird (unverändert in der von Microsoft bereitgestellten Form und mit nichts anderem kombiniert), widerrechtlich ein Geschäftsgeheimnis verwendet oder direkt ein Patent, Urheberrecht, eine Marke oder ein anderes Schutzrecht eines Dritten verletzt. Wenn Microsoft die Beilegung eines Anspruchs aus Verletzung von Rechten Dritter zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich ist, kann Microsoft nach eigener Wahl entweder (1) das Produkt oder den Fix ändern oder durch ein funktional gleichwertiges Produkt oder einen funktional gleichwerten Fix ersetzen oder (2) die Lizenz des Kunden kündigen und etwaige im Voraus gezahlte Lizenzgebühren für zeitlich unbeschränkte Lizenzen (abzüglich einer fünfjährigen linearen Abschreibung) bzw. bei Onlinediensten den für die Nutzungszeit nach dem Kündigungsdatum gezahlten Betrag zurückzahlen. Microsoft haftet nicht für Ansprüche oder Schadensersatzleistungen aufgrund der fortgesetzten Nutzung eines Produkts oder Fix durch den Kunden nach der Aufforderung, die Nutzung wegen des Anspruchs eines Dritten einzustellen.
b. Durch den Kunden. Der Kunde verteidigt Microsoft in dem nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang gegen Ansprüche Dritter insoweit darin vorgebracht wird, (1) dass Kundendaten oder nicht von Microsoft stammende Software, die für den Kunden von Microsoft in einem Onlinedienst gehostet werden, widerrechtlich ein Geschäftsgeheimnis verwenden oder direkt ein Patent, Urheberrecht, eine Marke oder ein anderes Schutzrecht eines Dritten verletzen oder (2) dass die Nutzung eines Produkts oder eines Fixes durch den Kunden, allein oder in Kombination mit jeglichen sonstigen Elementen, das Gesetz verletzt oder einem Dritten schadet.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Für jedes Produkt beschränkt sich die maximale gesamte Haftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei unter diesem Vertrag auf direkte Schäden, die abschließend zuerkannt werden, sowie der maximalen Höhe nach auf die Beträge, die der Kunde für die entsprechenden Produkte während der Laufzeit dieses Vertrages zahlen musste, wobei Folgendes gilt:
a. Onlinedienste. Bei Onlinediensten ist die maximale Haftung von Microsoft gegenüber dem Kunden für jeden Vorfall, aus dem ein Anspruch entsteht, auf den Betrag begrenzt, den der Kunde während der 12 Monate vor dem Vorfall für den Onlinedienst gezahlt hat, wobei die Gesamthaftung von Microsoft für einen beliebigen Onlinedienst unter keinen Umständen den für den jeweiligen Onlinedienst während der Abonnementlaufzeit gezahlten Betrag übersteigt.
b. Kostenlose Produkte und verteilbarer Code. Für kostenlos bereitgestellte Produkte und Code, den der Kunde ohne gesonderte Zahlung an Microsoft an Dritte weitervertreiben darf, ist die Haftung von Microsoft auf abschließend zuerkannte direkte Schäden bis zu 5.000 US-Dollar begrenzt.
c. Ausschlüsse. Unter keinen Umständen haftet eine Partei für entgangene Einnahmen oder für indirekte, Sonder-, Neben- oder Folgeschäden, für verschärften oder Strafschadenersatz oder für Schäden aus entgangenem Gewinn, entgangenen Einnahmen, Betriebsunterbrechungen oder Verlust von geschäftlichen Informationen, unabhängig von der Ursache oder der angewandten Haftungstheorie.
d. Ausnahmen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer gelten im größtmöglichen durch das anwendbare Recht zugelassenen Umfang, jedoch nicht für: (1) die Verpflichtungen der Parteien gemäß Ziffer 6 oder (2) die Verletzung der gewerblichen Schutzrechte/Urheberrechte der anderen Partei.
8. Support.
Einzelheiten über die verfügbaren Supportservices für die unter diesem Vertrag erworbenen Produkte stellt der Handelspartner des Kunden zur Verfügung.
9. SONSTIGES.
a. Hinweise. Mitteilungen sind auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse zu senden.
Mitteilungen sollten an folgende Adresse gesendet werden:
Microsoft Ireland Operations Limited
Atrium Block B
Carmenhall Road
Sandyford Industrial Estate
Dublin 18, Ireland
Sie erklären sich damit einverstanden, elektronische Mitteilungen von uns zu erhalten, die per E-Mail an die Kontoadministratoren gesendet werden, die für Ihr Abonnement eingesetzt wurden. Mitteilungen sind ab dem Datum auf der Empfangsbestätigung bzw. bei E-Mails ab dem Sendedatum wirksam. Sie haben Sorge dafür zu tragen, dass die von Ihnen im Portal angegebene E-Mail-Adresse der für Ihr Abonnement eingesetzten Kontoadministratoren richtig und aktuell ist. Alle von uns an diese E-Mail-Adresse gesendeten Benachrichtigungen gelten ab dem Versand als wirksam, unabhängig davon, ob Sie die E-Mail tatsächlich erhalten.
b. Abtretung. Sie sind nicht berechtigt, diesen Vertrag als Ganzes oder in Teilen abzutreten. Microsoft ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Ihre Zustimmung an lediglich eines ihrer verbundenen Unternehmen zu übertragen. Jede verbotene Abtretung ist nichtig.
c. Salvatorische Klausel. Wenn ein Teil dieses Vertrages für undurchsetzbar erklärt wird, bleibt der Rest in vollem Umfang wirksam.
d. Verzicht. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieses Vertrages durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung.
e. Keine Vertretung. Mit diesem Vertrag kommt keine Vertretungs-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung zustande.
f. Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine Drittbegünstigten zu diesem Vertrag.
g. Einsatz von Vertragspartnern. Microsoft ist berechtigt, Vertragspartner für die Erbringung von Services einzusetzen, ist aber für deren Leistung gemäß den Geschäftsbedingungen dieses Vertrages verantwortlich.
h. Microsoft als unabhängiger Vertragspartner. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Der Kunde und Microsoft sind jeweils berechtigt, Produkte ohne die Nutzung vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei unabhängig zu entwickeln.
i. Keine Ausschließlichkeit des Vertrags. Es steht dem Kunden frei, Verträge über die Lizenzierung, Nutzung oder Vermarktung von Produkten oder Services, die nicht von Microsoft stammen, zu schließen.
j. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt irischem Recht. Falls Microsoft eine Klage zur Durchsetzung dieses Vertrages erhebt, wird Microsoft diese Klage an dem Gerichtsstand erheben, in dem der Kunde seinen Hauptsitz hat. Falls der Kunde eine Klage zur Durchsetzung dieses Vertrages erhebt, wird der Kunde diese Klage in Irland erheben. Diese Gerichtsstandwahl hindert die Parteien nicht daran, bei einem zuständigen Gerichtsstand vorläufigen Rechtsschutz in Bezug auf eine Verletzung von Urheberrechten/gewerblichen Schutzrechten zu beantragen.
k. Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag enthält alle Absprachen im Hinblick auf seinen Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren oder zeitgleichen Kommunikationen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den genannten Dokumenten im Vertrag, der in den Dokumenten nicht ausdrücklich geregelt ist, gelten deren Bestimmungen in der folgenden absteigenden Reihenfolge: (1) dieser Vertrag, (2) die Produktbestimmungen, (3) die Bestimmungen für Onlinedienste und (4) alle anderen Dokumente in diesem Vertrag.
l. Fortgeltung. Alle Bestimmungen gelten über die Kündigung dieses Vertrages hinaus, mit Ausnahme derjenigen, deren Anwendung nur während der Vertragslaufzeit erforderlich ist.
m. Exportrecht der USA. Produkte unterliegen dem Exportrecht der USA. Der Kunde muss im Zusammenhang mit Microsoft-Produkten, -Services und -Technologien alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einhalten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (U.S. Export Administration Regulations), der Regelungen bezüglich des internationalen Waffenhandels (International Traffic in Arms Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endnutzung und Bestimmungsort, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden.
n. Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist haftbar für Leistungsstörungen aus Gründen, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen (wie z. B. Brände, Explosionen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Arbeitskämpfe, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), höhere Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen von Internetprovidern, Handlungen oder Unterlassungen von Aufsichtsbehörden oder Verwaltungseinrichtungen (einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen oder Regelungen oder anderer Regierungshandlungen, die die Bereitstellung von Onlinediensten beeinträchtigen)). Diese Ziffer findet jedoch keine Anwendung auf Ihre Zahlungsverpflichtungen unter diesem Vertrag.
o. Befugnis zum Vertragsabschluss. Wenn Sie eine natürliche Person sind, die diese Bestimmungen im Namen einer juristischen Person annimmt, so sichern Sie zu, dass Sie über die rechtliche Befugnis zum Abschluss dieses Vertrages für die juristische Person verfügen.
p. Verzicht auf das Recht zur Annullierung von Onlinekäufen. Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht zugelassenen Umfang verzichtet der Kunde auf seine Rechte zur Annullierung von Käufen unter diesem Vertrag gemäß Gesetzen zur Regelung des Fernabsatzes oder elektronischer bzw. Online-Verträge sowie auf sämtliche Rechte oder Verpflichtungen bezüglich vorheriger Informationen, nachfolgender Bestätigung, Widerrufsrechten oder Überdenkungsfristen.
10. DEFINITIONEN.
Verweise in diesem Vertrag auf „Tag“ bedeuten ein Kalendertag.
„Acceptable Use Policy“ hat die in den Bestimmungen für Onlinedienste dargelegte Bedeutung.
„Verbundenes Unternehmen“ ist jede juristische Person, die der Partei gehört (Tochtergesellschaft), der eine Partei gehört (Muttergesellschaft) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie eine Partei (Schwestergesellschaft). „Gehören“ bedeutet im Sinne dieser Definition die Kontrolle über mehr als 50 % der Anteile an einem Unternehmen.
„Nutzungsabhängiges Angebot“, „Verpflichtendes Angebot“ oder „Beschränktes Angebot“ beschreiben Kategorien von Abonnementangeboten und sind in Ziffer 2 definiert.
„Kundendaten“ sind in den Bestimmungen für Onlinedienste definiert.
„Endbenutzer“ ist eine Person, der es von Ihnen erlaubt wird, auf Kundendaten, die in Onlinediensten gehostet werden, zuzugreifen oder die Onlinedienste anderweitig zu nutzen.
„Fix“ sind Produktfixes, Änderungen oder Erweiterungen, oder deren Derivate, die Microsoft entweder allgemein herausgibt (wie z. B. Service Packs für Produkte) oder dem Kunden für ein bestimmtes Problem bereitstellt.
„Lizenzierungswebsite“ ist http://www.microsoft.com/licensing/contracts oder eine Nachfolgewebsite.
„Nicht von Microsoft stammendes Produkt“ ist in den Bestimmungen für Onlinedienste definiert.
„Onlinedienste“ sind alle von Microsoft gehosteten Onlinedienste, die der Kunde unter diesem Vertrag abonniert hat, einschließlich Microsoft Dynamics-Onlinedienste, Office 365-Dienste, Microsoft Azure-Dienste oder Microsoft Intune-Onlinedienste.
„Bestimmungen für Onlinedienste“ sind die zusätzlichen Bestimmungen, die für die Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden gelten und die auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
„Vorschauen“ sind Vorschau-, Beta- oder andere Vorabversionen oder -Features der Onlinedienste oder Software, die von Microsoft angeboten werden, um Kundenfeedback zu erhalten.
„Produkt“ bezeichnet sämtliche in den Produktbestimmungen aufgeführten Produkte, wie sämtliche Software, Onlinedienste und andere webbasierte Services, einschließlich Vorschauen.
„Produktbestimmungen“ bezeichnet das Dokument, das Informationen über Microsoft Produkte und Professional Services zur Verfügung stellt, die per Volumenlizenzierung erhältlich sind. Das Dokument „Produktbestimmungen“ wird auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht und von Zeit zu Zeit aktualisiert.
„Handelspartner“ ist eine juristische Person, die von Microsoft autorisiert wurde, Softwarelizenzen und Abonnements zu Onlinediensten unter diesem Programm zu verkaufen, und von Ihnen damit betraut wird, Sie bei Ihrem Abonnement zu unterstützen.
„SLA“ steht für Service Level Agreement bzw. „Vereinbarung zum Servicelevel“. Dies sind die Bestimmungen, die das Mindest-Servicelevel für die Onlinedienste festlegen und auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht werden.
„Software“ sind lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt ist. Software beinhaltet keine Onlinedienste; Software kann jedoch Bestandteil eines Onlinedienstes sein.
„Abonnement“ ist ein Beitritt für Onlinedienste für eine bestimmte Laufzeit, wie von Ihrem Handelspartner erstellt.
„Laufzeit“ ist die Dauer eines Abonnements (z. B. 30 Tage oder zwölf Monate).
„Nutzungsrechte“ sind die Nutzungsrechte oder Vertragsbedingungen für jedes Produkt, die auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die Nutzungsrechte haben Vorrang vor jeglichen Lizenzbedingungen, die mit dem Produkt ausgeliefert werden. Die Nutzungsrechte für Software werden von Microsoft in den Produktbestimmungen veröffentlicht. Die Nutzungsrechte für Onlinedienste werden in den Bestimmungen für Onlinedienste veröffentlicht.
Microsoft Cloud-Vertrag
Ergänzende Bestimmungen für Onlinedienste für Deutsche Onlinedienste
Diese Zusatzvereinbarung („Zusatzvereinbarung“) wird zwischen dem Kundenunternehmen („Kunde“) und der Microsoft-Gesellschaft („Microsoft“) geschlossen, die den Microsoft Cloud-Vertrag („Vertrag“) geschlossen haben. Die Parteien vereinbaren die Änderung des Vertrags. Diese Abänderung gilt nur für die deutschen Onlinedienste (wie nachstehend definiert).
Die Geschäftsbedingungen dieser Zusatzvereinbarung haben Vorrang vor etwaigen gegenteiligen Geschäftsbedingungen im Vertrag des Kunden und ersetzen etwaige bestehende Zusatzvereinbarungen zu Vertrag, die den Gegenstand dieser Zusatzvereinbarung betreffen. Die Parteien vereinbaren, den Vertrag wie folgt zu ändern und zu ergänzen:
1. Definitionen.
Soweit in dieser Zusatzvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, haben alle besonders definierten – insbesondere großgeschriebenen – Begriffe die im Vertrag des Kunden erklärte Bedeutung.
„Kundendaten“ sind im Sinne der Deutschen Onlinedienste alle Daten, einschließlich sämtlicher Text-, Ton-, Video-, Bilddateien und Software, die Microsoft und/oder dem Datentreuhänder vom Kunden oder in dessen Namen bei der Nutzung der Deutschen Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.
„Datentreuhänder“ ist die deutsche juristische Person, die von Microsoft mit der Kontrolle und Überwachung des Zugriffs auf die Kundendaten in den Deutschen Onlinediensten betraut ist.
„Deutsche Onlinedienste“ sind Microsoft Azure Deutschland, Microsoft Office 365 Deutschland und Microsoft Dynamics 365 Deutschland, wie näher ausgeführt, sowie andere unter https://aka.ms/german_terms angegebene Microsoft-Onlinedienste, für die in deutschen Rechenzentren Kundendaten gehostet werden.
„Deutsche Rechenzentren“ sind die Rechenzentren in Deutschland, von denen aus die Deutschen Onlinedienste gehostet werden und in denen der Zugriff auf Infrastruktur, die Kundendaten enthält, vom Datentreuhänder kontrolliert und überwacht wird. Weitere Informationen zum Standort und zum Betrieb Deutscher Rechenzentren finden Sie im Trust Center.
„Microsoft-Personal“ sind die Mitarbeiter und Vertragspartner von Microsoft und Microsoft-Gesellschaften, jedoch nicht der Datentreuhänder (oder jedwede Nachfolger des Datentreuhänders).
2. Ergänzende Geschäftsbedingungen zu Deutschen Onlinediensten.
a. Zusatzvereinbarung zu den Bestimmungen für Onlinedienste. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt die Bestimmungen für Onlinedienste („OST“) im Vertrag des Kunden. Diese Zusatzvereinbarung gilt nur für die Deutschen Onlinedienste.
Ausschließlich in Bezug auf die Deutschen Onlinedienste sollen mit „Onlinedienste“ in den OST, und somit auch in den Bestimmungen für die Datenverarbeitung („DPT“), die Deutschen Onlinedienste gemeint sein, sollen in den DPT aber nach wie vor Vorschauen ausschließen. Diese Zusatzvereinbarung bleibt verbindlich, bis alle Kundendaten eines Abonnements nach den Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung gelöscht werden.
b. Speicherorte von Kundendaten. Kundendaten werden nur innerhalb von Deutschen Rechenzentren gespeichert.
Deutsche Onlinedienste kontrollieren oder schränken nicht die Gebiete ein, von denen aus der Kunde oder Endnutzer des Kunden Zugriff auf Kundendaten haben oder diese bewegen dürfen.
c. Zugriff auf Kundendaten. Ausschließlich der Datentreuhänder hat die Kontrolle über den Zugriff auf Kundendaten, soweit der Zugriff nicht vom Kunden oder von Endnutzern des Kunden ausgeht. Microsoft-Personal hat keinen Zugriff auf Kundendaten, außer,
(1) wenn der Datentreuhänder Microsoft Zugriff zu dem beschränkten Zweck gewährt, eine Kundensupportanfrage oder ein Problem mit den Deutschen Onlinediensten zu behandeln, oder wenn Microsoft-Personal den Zugriff zur Durchführung von Wartungsmaßnahmen oder für Verbesserungen an den Deutschen Onlinediensten benötigt. Unter diesen bestimmten Umständen wird der Datentreuhänder den Zugriff nur für die zur Erledigung der Angelegenheit notwendige Dauer gewähren. Der Zugriff wird vom Datentreuhänder überwacht und gesperrt, sobald die betreffende Angelegenheit erledigt ist.
oder
(2) wenn ein solcher Zugriff Microsoft-Personal direkt vom Kunden gewährt wird (z. B. weil der Kunde einen Desktop für einen Microsoft-Supporttechniker freigeben oder dem Microsoft-Supporttechniker eine Datei per E-Mail senden möchte). Der Datentreuhänder steht nicht in der Pflicht, diesen Zugriff zu kontrollieren oder zu überwachen.
d. Zugang zu Kundendaten durch den Handelspartner. Wie im Vertrag beschrieben, hat der Handelspartner einen administrativen Zugriff auf Ihre Kundendaten. Der Zugriff des Handelspartners auf Kundendaten wird von Microsoft oder dem Datentreuhänder nicht kontrolliert oder überwacht. Die Datenschutz- und Datenverarbeitungsverfahren des Handelspartners in Bezug auf Kundendaten oder Dienstleistungen, die vom Handelspartner bereitgestellt werden, unterliegen den Bestimmungen des Vertrags des Kunden mit seinem Handelspartner und können von den Datenschutzverfahren von Microsoft oder des Datentreuhänders abweichen. Der Kunde erkennt an, dass sein Handelspartner möglicherweise Gesetzen außerhalb von Deutschland unterliegt.
e. Offenlegung von Kundendaten. Da Microsoft-Personal keinen Zugriff auf Kundendaten hat, außer wenn ein solcher Zugriff vom Datentreuhänder oder Kunden wie hier beschrieben gewährt und überwacht wird, kann Microsoft und wird Microsoft Kundendaten nicht ohne Genehmigung des Datentreuhänders oder des Kunden einem Dritten (auch nicht Vollzugsbehörden) gegenüber offenlegen.
Wenn ein Dritter Kundendaten von Microsoft anfordert, informiert Microsoft den Dritten, dass Microsoft keinen Zugriff auf Kundendaten hat, und wird den Dritten bitten, sich an den Datentreuhänder, Handelspartner und/oder den Kunden zu wenden. Im Zusammenhang hiermit darf Microsoft dem Dritten die allgemeinen Kontaktdaten des Kunden zur Verfügung stellen.
f. Datenverarbeitung durch Datentreuhänder. Der Datentreuhänder ist ein Auftragsdatenverarbeiter (oder, wenn der Kunde selbst der Auftragsdatenverarbeiter ist, ein Unterauftragsdatenverarbeiter), der im Auftrag des Kunden beschränkt auf folgenden Zweck handelt:Aufgaben wahrzunehmen und zu überwachen, die den Zugriff durch Microsoft-Personal auf Kundendaten oder auf die Infrastruktur, in der Kundendaten gespeichert sind, erfordern. Diese Aufgaben werden von dem Datentreuhänder oder aber direkt von dem Kunden ausgeführt bzw. überwacht. Die Verpflichtungen des Datentreuhänders gegenüber dem Kunden sind in einem gesonderten Vertrag zwischen Kunde und Datentreuhänder („Datentreuhändervertrag“) geregelt, der hier als Anhang 1 beigefügt ist. Jede Änderung des Datentreuhändervertrags muss von Microsoft und den Parteien des Datentreuhändervertrags schriftlich genehmigt werden – das Nichteinholen dieser Zustimmung stellt eine wesentliche Verletzung dieser Zusatzvereinbarung dar.
Vorbehaltlich der Rolle des Datentreuhänders als Auftragsdatenverarbeiter ist Microsoft der Auftragsdatenverarbeiter (oder, wenn der Kunden selbst der Auftragsdatenverarbeiter ist, der Unterauftragsdatenverarbeiter), der in allen anderen Punkten im Auftrag des Kunden handelt, um die Deutschen Onlinedienste wie im Vertrag und in dieser Vereinbarung vorgesehen bereitzustellen. Der Klarheit halber wird festgehalten, dass weder der Datentreuhänder ein Unterauftragsdatenverarbeiter von Microsoft ist noch umgekehrt.
g. Wechsel des Datentreuhänders. Wenn der Datentreuhänder durch eine neue juristische Person (die nicht ein deutsches verbundenes Unternehmen des bisherigen Datentreuhänders ist) ersetzt wird, wird der Kunde hierüber mit einer Frist von 90 Tagen vor dem Wechsel informiert. Jeder neue Datentreuhänder bedarf der Zustimmung von Microsoft und (1) geht sämtliche Verpflichtungen gemäß dem Datentreuhändervertrag ein, (2) verpflichtet sich, seine Tätigkeit nach deutschem Recht auszuüben; (3) ist ein in Deutschland gegründetes und dort ansässiges Unternehmen, dessen Mehrheitseigentümer ebenfalls in Deutschland gegründet wurde und dort ansässig ist, und (4) ist von Microsoft unabhängig. Wenn der Kunde Einwände gegen den neuen Datentreuhänder hat, kann der Kunde seine Abonnements für Deutsche Onlinedienste kündigen, indem er Microsoft die Kündigung vor Ablauf der 90-tägigen Frist zukommen lässt. Wenn der Kunde nicht vor Ende der 90-tägigen Frist wie oben bestimmt kündigt, gilt das Einverständnis des Kunden mit dem neuen Datentreuhänder als erteilt.
Während des Übergangs ist der bisherige Datentreuhänder berechtigt, soweit notwendig dem neuen Datentreuhänder beschränkten, überwachten Zugriff auf Kundendaten zur Einarbeitung und Vorbereitung des neuen Datentreuhänders auf die Übernahme der Verpflichtungen unter dem Datentreuhändervertrag zu gewähren.
Mit Ausnahme von Änderungen, die durch diese Zusatzvereinbarung vorgenommen werden, bleibt der Vertrag unverändert und vollständig wirksam. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Bestimmungen in dieser Zusatzvereinbarung und Bestimmungen im Vertrag haben die Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung Vorrang.