Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Angebote der Fluxpunkt GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, Erbringung der Dienstleistung oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von maximal 14 Tagen annehmen.
Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Wir kommen erst in Verzug, wenn die Verzögerung von uns verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Leistungsumfang & Lieferfristen
Für den Umfang der Leistung oder Lieferung ist unser schriftliches Angebot
bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
Die Einhaltung eines vereinbarten Leistungstermins setzt voraus, dass der Kunde die
ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß
erbringt. Dazu gehört insbesondere, dass er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig
vereinbarte Vorauszahlungen leistet. Erbringt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig, so verlieren alle von der Mitwirkungshandlung abhängigen Leistungstermine ihre Gültigkeit.
Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, eventueller Versandkosten, Zölle und Versicherungen.
Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Verzug tritt mit Ablauf der im Rahmen der Zahlungskondition genannten Frist ein.
Beim Kauf von Hardware und Software von Drittherstellern ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises der jeweiligen Produkte bei Vertragsschluß zu leisten.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Kaufsachen geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen auf den Käufer über. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Kaufsache, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Solange das Eigentum an der Kaufsache noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat dieser die Kaufsache als Fremdeigentum kenntlich zu machen und gegebenfalls auszusondern — insbesondere wenn die Kaufsache in ein fremdes Miet- oder Pachtobjekt eingebracht werden.
Software & Lizenzen
Bei der Lieferung von Software gelten neben diesen AGB und eventueller Individualabreden die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Dem Käufer obliegt es, sich über die Lizenzbedingungen des jeweiligen Produkts hinreichend zu informieren. Mit Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung an.
Haftung
Im Falle leichter Fahrlässigkeit werden Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Im Übrigen wird bei Liefer- und Leistungsverzug die Haftung bei nicht vorsätzlich begangenen Vertragsverletzungen auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt — maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
Kommt der Kunde mit der Annahme von angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterläßt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz des durch den Verzug oder der unterlassenen Mitwirkung entstehenden Schadens verpflichtet
Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängelfreiheit zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die schriftliche Rüge eines erkennbaren Mangels, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
Gerichtsstand
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand Nürtingen vereinbart.
Besondere Bedingungen Hosting
Leistungsumfang
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit von Email & Web-Hosting Paketen sowie Domainnamen beträgt 12 Monate. Der Vertrag über diese Leistungen verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sollte er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
Preise & Zahlungsbedingungen
Die Entgelte für Web-Hosting Leistungen und Domains mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr oder länger sind jährlich im Voraus zu entrichten. Etwa zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit und nach Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist wird der Kunde zur Zahlung des Entgelts für den Folgezeitraum aufgefordert.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb eines Abrechnungszeitraums Bestandteile der Preiskalkulation, die auf regulatorischen Eingriffen, gesetzlichen Vorgaben oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Ereignissen beruhen (z.B. Änderung von Steuerbestandteilen, Auflagen, Preisanpassungen von Domain-Registraren), so erfolgt eine gesonderte Abrechnung über den Leistungszeitraum bis zum Änderungszeitpunkt und vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.
Besondere Bedingungen Web-Entwicklung
Hinweis auf die Urheberschaft
Auf von uns entwickelten Seiten sind wir berechtigt einen Hinweis auf die Urheberschaft zu platzieren, welcher auf unsere Website verlinkt. Dieses Recht steht uns ebenfalls zu, wenn die Seiten nicht ausschließlich (sondern nur Bestandteile) von uns entwickelt wurden. Der Kunde kann wählen, ob der Hinweis in Textform im Impressum der Website angezeigt wird oder als Grafik mit maximal 120 Pixeln Breite und 60 Pixeln Höhe auf jeder Inhaltsseite. Der Hinweis in Textform besteht aus der Überschrift "Design, Konzeption und Umsetzung dieser Website" und einem Text inklusive Links, zu den Websites der an der Entwicklung beteiligten Unternehmen. Ein unsichtbarer Hinweis auf die Urheberschaft wird außerdem im Quellcode der Website platziert. Es ist dem Kunden nicht gestattet, ohne unsere Einwilligung diese Hinweise zu entfernen oder zu verändern oder andere Bestandteile der Seite derart zu verändern, dass die Hinweise in ihrer Sichtbarkeit und/oder Funktionalität eingeschränkt werden. Das Recht, die Hinweise auf unsere Urheberschaft zu entfernen kann jedoch im Rahmen einer Lizenzausnahme gewährt werden. Die Kosten hierfür betragen fünf Prozent des Auftragswerts, mindestens jedoch 499 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Unabhängig davon sind wir berechtigt unsere Arbeiten auf unserer Website zu präsentieren.
Besondere Bedingungen STARFACE Cloud
Produktbeschreibung
Gegenstand der Leistung STARFACE Cloud ist die Zurverfügungstellung der STARFACE PBX-Software zur Nutzung auf von STARFACE betriebenen Applikationsservern in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum mit redundanter Stromversorgung, redundanter Netzwerkanbindung, redundanter Klimatisierung, 24/7 Videoüberwachung, Brandmelde- und Löscheinrichtungen und Vor-Ort Personal.
Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit Zugriff auf eine kundeneigene Instanz einer STARFACE Installation und kann diese nach eigenen Wünschen konfigurieren und administrieren. Darüberhinaus erhält der Kunde Zugriff auf von STARFACE veröffentlichte neue Softwareversionen. Über die Aktualisierung der zur Verfügung gestellten Instanz entscheidet der Kunde, mit Ausnahme von Notfall-Updates zur Behebung kritischer Sicherheitslücken oder Fehler, die den Betrieb der STARFACE Cloud gefährden.
STARFACE stellt eine Dokumentation unter http://www.starface.de oder http://knowledge.starface.de zur Verfügung.
Der Kunde ist frei in der Endgerätewahl, Wahl seines Internetzugangsproviders und der verwendeten Netzwerkkomponenten. Gleichzeitig stehen diese ausdrücklich im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.
STARFACE überwacht die Cloud-Infrastruktur und gewährleistet eine Verfügbarkeit von mindestens 99,6% im Jahresmittel.
Service, Support und Hotline
Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des STARFACE Cloud-Lizenzvertrags.
Es steht dem Kunden frei, Serviceleistungen im Rahmen eines Service- und Wartungsvertrags zu vereinbaren oder On-Demand Service gemäß der jeweils gültigen Service- und Dienstleistungspreisliste in Anspruch nehmen.
Anbindung an das Telefonnetz (PSTN/ISDN)
Die Anbindung an das weltweite Telefonnetz ist nicht Bestandteil von STARFACE Cloud. Die Anbindung einer Instanz erfolgt ausschließlich SIP-basiert, die Nutzung von STARFACE ISDN Karten ist technisch ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der länderspezifischen Telekommunikationsregulierung und Gesetzgebung gegenüber den Lizenznehmern verantwortlich
Nomadische Nutzung
Nach Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur (Vgl. Amtsblatt Nr. 7 und Verfügung 18/2007) ist eine nomadische Nutzung von Ortsnetzrufnummern grundsätzlich möglich. Bei nomadischer Nutzung führen Telefonie-Anbieter Notrufe in aller Regel an die der Anschlussanschrift zugeordnete Leitstelle zu. Das bedeutet, dass Einsatzkräfte insbesondere bei sogenannten Röchelrufen, bei denen der Anrufer nicht mehr in der Lage ist seinen tatsächlichen Standort zu benennen, diese Adresse anfahren. Die hierdurch entstehenden Risiken und Kosten sind zu beachten und keinesfalls von STARFACE zu tragen.
Zero Touch Provisioning – Cloud-Ready Provisioning
Das Zero Touch Provisioning für STARFACE Cloud erfolgt in Zusammenarbeit mit zentralen Provisionierungsdienst (sog. Redirection Server) des jeweiligen Telefonherstellers.
Aktuell unterstützte Teefonhersteller sind:
- snom
- Gigaset
- Yealink
Der Kunde hinterlegt hierfür, identifiziert durch MAC-Adresse bzw. MAC-ID, die gewünschten Endgeräte pro Instanz in der STARFACE Telefonadministration oder teilt uns diese zur Konfiguration mit. Dem Telefonhersteller werden daraufhin die MAC-Adresse/Mac-ID sowie der Domain-Name der STARFACE Cloud übermittelt. Es werden keine personenbezogenen Daten oder Informationen übermittelt – sämtliche Provisionierungsdaten des Endgerätes liegen ausschließlich innerhalb der STARFACE Cloud Instanz vor.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, ausschließlich eigene Endgeräte zu hinterlegen, die an der Cloud Instanz betrieben werden sollen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichterfüllen oder Erlöschen dieser Bedingungen (z.B. Weiterverkauf der Endgeräte, Einsatz der Endgeräte an nicht-Cloud STARFACE Installation, usw.) die entsprechenden MAC-Adressen zu aus der Konfiguration zu entfernen und uns darüber zu informieren.
Voraussetzung für Cloud-Ready Provisioning ist ein funktionsbereiter Internetzugang sowie ein DHCP-Server im LAN. Desweiteren darf das Telefon nicht im LAN von einem höher priorisierten, lokalen Provisionierungsverfahren (z.B. SIP-Multicast Zero-Touch Provisioning einer lokalen STARFACE, DHCP Option 66/67 usw.) gestört werden.
Die Nutzung der zentralen Provisionierungsdienste des jeweiligen Herstellers erfolgt zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers über die sich der Kunde beim Hersteller zu informieren hat.
Es besteht keinerlei Zusage zur Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Provisionierungsdienste der jeweiligen Hersteller. Die Provisionierungsdienste sind ausdrücklich nicht Bestandteil des STARFACE Cloud Angebots.
Beendigung / Löschung einer Instanz eines Lizenznehmers
Der Kunde kann jederzeit neue User auf der virtuellen Telefonanlage an- und abmelden. Die Löschung eines Cloud-Benutzers hat die Löschung der mit diesem Benutzer assoziierten Daten wie Ruflisten, Voicemails, Faxe, etc. zur Folge. Die Löschung einer Cloud-Instanz erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Anschließend werden die angemietete Telefonanlageninstanz, alle Backups sowie die verwendete Subdomain automatisch unwiderruflich gelöscht.
Der Kunde kann über die Administrationsoberfläche der STARFACE jederzeit Backups erstellen und herunterladen oder regelmäßige Backups mit automatischem Dateitransfer konfigurieren. STARFACE oder Fluxpunkt stellen darüberhinaus keine Wiederherstellungsmöglichkeiten zur Verfügung.